Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Anspruchsdauer

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Anspruchsdauer

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Hallo, mein Sohn wurde 08/2003 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt erwarte ich mein 2. Kind 08/2005. Heißt das, daß ich für das 2. Kind nur 2 Jahre Elternzeit bekomme? Ich dachte es stehen einem 3 Jahr zu? Oder kann ich Elternzeit bis 08/2009 beantragen? Grusss susu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB


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