Guten Morgen und vielen Dank für das Angebot hier! Ich hoffe, meine Frage passt rein.
Ich bin schwanger und beschäftige mich mit Elterngeld/Elternzeit. Ich werde alleinerziehend sein und mir daher nicht viel mehr als 14 Monate Elternzeit leisten können.
Nun kam mir ein Gedanke, von dem ich nicht weiß, ob er realistisch ist. Wenn ich zum Ende der Elternzeit meinen Job kündige, bzw. mich kündigen lasse, würde ich ja ALG1 bekommen. Der Satz liegt auch bei etwa 67%, wenn ich richtig liege, also ähnlich dem Elterngeld. Würden diese 67% von meinem bisherigen Gehalt oder vom Elterngeld berechnet werden?
Meine Vorstellung wäre, nach Ende der Elterngeldzeit eine Weile ALG1 zu bekommen und so noch etwas länger zuhause bleiben zu können. Würde aber natürlich nur ohne größere finanzielle Abstriche dem Elterngeld gegenüber gehen. Ist das realistisch?
Ich bin mir relativ sicher, nach Ende der Elternzeit nicht auf meine alte Stelle zurückzuwollen und arbeite in einem Bereich, in dem ich keine Bedenken habe, einen neuen Job zu finden.
Vielen Dank und viele Grüße
von
annika1991
am 11.03.2024, 08:51
Antwort auf:
Elternzeit/ALG1
Hallo,
das geht nur, wenn das Kind fremdbetreut ist, Sie also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und das überprüft das Amt regelmäßig, zB, indem es Sie zu Weiterbildungen schickt. Außerdem werden Sie bei Eigenkündigung erst einmal gesperrt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2024
Antwort auf:
Elternzeit/ALG1
Kündigst du selbst, wirst du eine Sperrzeit bekommen, also die ersten ca. drei Monate kein ALG 1.
ABER: Damit du überhaupt ALG 1 bekommen kannst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - das tust du aber nicht, wenn du dein Kind zuhause betreuuen musst.
Also geh davon aus, dass du kein ALG bekommen wirst, egal ob du selbst kündigst, oder gekündigt wirst.
ALG 1 ist kein Ausgleich "um länger zuhause bleiben zu können", sondern soll dich absichern, während du sofort nach einem neuen Job suchst.
von
Dojii
am 11.03.2024, 08:59
Antwort auf:
Elternzeit/ALG1
Um ALG 1 zu erhalten musst du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen, je nach Gemeinde und dem Angebot an Betreuung könnte es sein das du Bürgergeld beantragen könntest, was immer geht du meldest zwei Jahre Elternzeit und gehst Teilzeit arbeiten falls dein Gehalt nicht reicht gibt es sozial Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag
von
misses-cat
am 11.03.2024, 10:26
Antwort auf:
Elternzeit/ALG1
Kündigen lassen klappt auch nicht. Kann der AG erst am ersten Arbeitstag und das AA wird nachfragen, warum du nicht gegen diese Kündigung vorgehst. Da droht dann auch Sperre.
14 Monate sind doch schon super. Viele können sich nur die 12 Monate leisten und steigen dann mindestens in Teilzeit wieder ein.
von
Neverland
am 11.03.2024, 15:31