Hallo und ein gesundes neues Jahr!
Aufgrund von Projekten musste ich einige Überstunden leisten die ich im Monatsmittel leider nicht ganz abschmelzen konnte. so zeigen 3 Monate hintereinander ca. 4 Überstunden (124 statt 120 geleisteter Stunden). Bezahlt wurden 120 Stunden wegen Gleitzeitregelung. Es wurden also Stunden aufgebaut, aber nicht ausgezahlt.
Meine Fragen:
Wird mir die gesamte Elternzeit evtl aberkannt?
Oder die betreffenden Monate?
Gelten Kalendermonate oder Kindsmonate (ab Geburt gezählt?) für die Zeitberechnung?
Viele liebe Grüße
von
sebiotec
am 10.01.2018, 08:01
Antwort auf:
Elternzeit Aberkennung?
Hallo,
Sie dürfen im Schnitt nur 30 Stunden pro Woche arbeiten, das haben Sie überschritten.
Dadurch kann der Arbeitgeber die Elternzeit aufheben. Auch kann es Probleme geben, falls Sie noch Elterngeld beziehen. Auch das müssen Sie eventuell zurückzahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2018
Antwort auf:
Elternzeit Aberkennung?
Naja,
Wenn ich den Monat auf genau vier Wochen rechne, dann wäre das natürlich ein Problem.
Aber meistens hat der Monat ja mehr als vier Wochen, also meistens 21 Arbeitstage oder sogar mehr.
Und dann sind wir doch wieder unter 30 Stunden in der Woche, trotz Überstunden?
Wie gesagt: das Gesetz spricht von Wochen, die AP spricht von Monaten…
Gruß
D
von
desireekk
am 10.01.2018, 12:52
Antwort auf:
Elternzeit Aberkennung?
Hallo Frau Bader,
danke für die Antwort.
Was ist wenn ich jetzt wieder die 30 h einhalte?
Kann der AG rückwirkend EZ aufheben?
Ich habe vor die EZ um 1 Jahr zu verlängern (habe erst 2 Jahre beantragt).
Ist diese dann auch in Gefahr?
Viele Grüße
von
sebiotec
am 10.01.2018, 18:15