Nicoletoby
Hallo Frau bader, Ich bin in Elternzeit nun bald im 3. Jahr. Ich habe mir nun überlegt, meine Elternzeit abzubrechen und meinen resturlaub direkt im Anschluss zu nehmen. Nun hat dies eine Freundin gemacht, und ist in ihrem Urlaub schwanger geworden. Da wir noch ein 2. Kind wollen und auch planen könnte mir das ebenfalls passieren. Nun meine Frage, ist es möglich, es einzufordern mein Urlaub direkt im Anschluss zu nehmen? Und könnte dies dann auch Probleme geben, wenn ich dann direkt schwanger werden würde? Vielen lieben Dank für die Antwort
Hallo, Abbruch sieht das Gesetz nicht vor. Der AN hat keinen Anspruch auf bestimmt Zeiten, in denen er Urlaub nimmt, der AG soll Rücksicht auf die Belange nehmen. Ich würde den Urlaub aufheben - wer weiß, wie Sie den später noch brauchen können Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso abbrechen ? Nehme den Urlaub doch im Anschluss. Welchen Sinn macht das Annrechen?
Mitglied inaktiv
Vermutlichen wegen der Planung von Kind 2, Anspruch fürs nächste Elterngeld, ggf BV... mal so ins Blaue getippt :-D
Mitglied inaktiv
Dein AG muss einer vorzeitigen Beendigung der EZ schon mal nicht zustimmen. Und einem Urlaubsantrag genauso wenig. Du kannst es versuchen, aber einen Anspruch darauf hast Du sicherlich nicht. LG Lilly
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