Mitglied inaktiv
Ich arbeite noch Teilzeit in Elternzeit. Kurz bevor diese heuer im Herbst endet, werde ich in den Mutterschutz von Kind 2 gehen. Ich konnte nun keine klare Aussage im Internet finden, ob ich die Elternzeit von Kind 1 am Tag vor Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 beenden oder nur unterbrechen soll, um als Berechnungsgrundlage mein damaliges Vollzeitnetto zu erhalten? Ich würde gerne den Rest der Elternzeit 1 an die Elternzeit 2 nahtlos anhängen. Wie mache ich das denn nun richtig: abbrechen oder unterbrechen?
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden (oder zu unterbrechen, dass für zum gleichen Ergebnis). Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
mellomania
die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden mit attest. danach elternzeit 2 nehmen und den rest von elternzeit 1 dann rechzeitig vor ende elternzeit 2 hinten dran hängen.
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Tochter wurde Nov 2018 geboren. Mein Mann hat 3 Monate Elternzeit genommen und ich den maximalen Rest (zusammen dann 3Jahre?!?) Meine 2. Tochter kommt im März 2021 und ich möchte meine Elternzeit dann für die Mutterschutzfristen beenden/unterbrechen um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen. Für das 2. Kind möchten wir wieder genauso di ...
Sehr geehrte Frau Bader, unsere erste Tochter ist im September 2019 geboren und dafür habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun kommt im Oktober unsere 2. Tochter zur Welt. Ich würde nun gern meine Elternzeit für Tochter 1 unterbrechen um Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Tochter 2 zu beziehen. Meine Frage ist, ob ich noch Anspruch für das ni ...
Hallo Frau Bader Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber die vollen 3 Jahre Elternzeit nach der Geburt meiner Tochter beantragt. Die ersten 8 Monate war ich zu Hause, danach habe ich in Teilzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ich überlege gerade den Job zu wechseln und wüsste gerne über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid. 1. Kann ich di ...
Hallo, aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit, unser zweites Kind kommt voraussichtlich im Juli zur Welt. Muss ich um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen die Elternzeit beenden oder genügt es die Elternzeit zu unterbrechen? Ich habe noch ca. 6 Elternzeitmonate von meiner Tochter und würde diese gerne an die 3 Jahre Elternzeit vom zweit ...
Ist es möglich die Elternzeit für 2-3 Monate zu unterbrechen um in der Zeit Vollzeit zu arbeiten und die Monate statt dessen im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen um diese zu verlängern? Wieviele Abschnitte sind erlaubt?
Guten Tag, Ich werde bald wieder in Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Jetzt wird EP aber voraussichtlich sich einer Bein OP unterziehen müssen. Wir wissen noch nicht wann der Op Termin sein wird. Aber dadurch bekomme ich ein Betreuungsproblem mit dem Baby und EP wird sicher einige Wochen auch Hilfe brauchen. Kann man die Teilzeit in E ...
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im dritten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind, welche im Januar 2024 endet. Ich bin nun schwanger mit Zwillingen, die voraussichtlich im Juli diesen Jahres geboren werden. Bisher habe ich meinen Arbeitgeber noch nicht über die erneute Schwangerschaft informiert. Meine Frage ist: Ich m ...
Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...
Sehr geehrte Frau Bader, wird Elterngeld normal weiterbezahlt, wenn man die Elternzeit für einen Tag unterbricht zum Arbeitgeberwechsel mit anschließender neuer Elternzeit? An dem einen Tag wird nicht gearbeitet. Muss man der Elterngeldstelle die Unterbrechung mitteilen? Vielen Dank und beste Grüße Nana
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente