Wellsville
Hallo Frau Bader Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber die vollen 3 Jahre Elternzeit nach der Geburt meiner Tochter beantragt. Die ersten 8 Monate war ich zu Hause, danach habe ich in Teilzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ich überlege gerade den Job zu wechseln und wüsste gerne über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid. 1. Kann ich die Elternzeit mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? 2. Könnte ich beim neuen Arbeitgeber zunächst in Vollzeit arbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt die restliche Elternzeit beanspruchen? 3. Wäre es sogar möglich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber wieder in Vollzeit zu arbeiten und die restliche Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen? Vielen Dank und viele Grüße Wellsville
Hallo, 1. Elternzeit ist immer an das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, dann endet auch die laufende Elternzeit. 2. Sie müssen also bei einem neuen AG neue EZ beantragen (Frist 7 Wo). 3. Ja (s. 1+2) Liebe Grüße NB
mellomania
Alles ja. Aber: dein aktueller AG muss zustimmen, dass dumm die ez abbrichst und früher als geplant voll arbeiten willst, da er deine Stelle eventuell jetzt noch gar nicht zur Verfügung stellen kann. Der neue AG muss eine neue Meldung der ez bekommen. Er muss die genehmigte nicht so übernehmen. Du kannst bis zu 24 Monate über das 3. Lj schieben. Meldefrist nach dem 3. Geb sind 13 Wochen. Hoffe ich habs richtig geschrieben. Wenn du beim alten AG zum Ende der EZ kündigt, ist Frist 3 Monate, andernfalls die im Vertrag festgelegte frist
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