Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei 2. SS beenden oder unterbrechen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit bei 2. SS beenden oder unterbrechen

Oleta

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Hallo, meine Tochter wurde Nov 2018 geboren. Mein Mann hat 3 Monate Elternzeit genommen und ich den maximalen Rest (zusammen dann 3Jahre?!?) Meine 2. Tochter kommt im März 2021 und ich möchte meine Elternzeit dann für die Mutterschutzfristen beenden/unterbrechen um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen. Für das 2. Kind möchten wir wieder genauso die maximale Elternzeit in Anspruch nehmen. Verfällt nun der Rest meiner restlichen Elternzeit des ersten Kindes? Oder kann ich den nach der nächsten Elternzeit vom 2. Kind nehmen? Was passiert außerdem mit Resturlaub und Überstunden aus 2018; ich möchte nach Ende aller Elternzeiten nicht wieder an meine alte Arbeitsstelle zurück. Vielen lieben schonmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jedem Elternteil stehen bis zu 3 Jahre zu, man kann bis zu 24 Monate Rest-EZ bis zum 8 Geb. des Kindes nehmen, auch ohne Zustimmung des AG. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja, du kannst die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und solltest das auch. Erwirbst damit Anspruch auf den vollen Mutterschaftslohn und auf den urlaubsanspruch. Der alte Urlaub bleibt erhalten bis du ihn dann irgendwann nehmen kannst nach Ende der EZ. Oder ihn dir auszahlen lässt weil der AV endet. Deinem Mann stehen genauso 3 Jahre EZ zu wie auch dir, ihr müsst euch da also gar nichts teilen. Lediglich das EG müsst ihr euch teilen. Rest der EZ kannst du nehmen bis zum 8ten Lebensjahr des Kindes. EG wird allerdings deutlich geringer ausfallen wenn du in der EZ nicht gearbeitet hast, das wird nur Mindestsatz.


Ani123

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Tipp: Melde 2 Jahre EZ fürs 2.Kind, danach die restliche EZ vom 1.Kind und dann die restliche EZ vom 2.Kind. Für. Jahre EZ muss man sich festlegen um ohne Zustimmung des AG verlängern zu können. Die Verlängerung kann die EZ von einem anderen Kind sein. Und damit dieses nicht zu alt wird, würde ich nach den 2 Jahren erst die EZ nehmen und dann vom 2.Kind nochmal. Mit dem 8.Geb. verfällt jeglicher EZ-Anspruch. Und falls noch weitere Kinder geplant sind kann es relevant seinnvom ältesten Kind aus EZ zu nehmen. Vorsicht: Unbedingt direkt 2 Jahre EZ fürs 2.Kind melden. Mir so ist eine Verlängerung der EZ möglich. Bei unter 2 Jahren geht es nur mit Zustimmung vom AG. Vielleicht wäre TZ in EZ bei einem anderen AG eine Option, um zu sehen, ob der neue AG gut ist und man da bleiben möchte oder man wechselt nach Ablauf der EZ nochmal? Ggf. auch zum alten AG zurück? Bedenke dabei, dein AG muss der EZ bei einem anderem AG nicht zustimmen. Besonders nicht, wenn er auch eine TZ in EZ Stelle hat bzw. es die Konkurrenz ist.


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