Papa16
Hallo Frau Bader, Ich habe als Vater fristgerecht Elternzeit beantragt. 4 Wochen ab Genurt und weitere 4 Wochen im nächsten Jahr. Meine Frau ist bei meiner ersten Elternzeit ab Geburt ja noch in Mutterschutz. Jetzt ist mein Arbeitgeber und ich auch interessiert, dass ich Teilzeit arbeite, dies unterstützend von zu Hause aus. Folgende Fragen: Muss ich beide Monate dann in Teilzeit arbeiten? Welche Form von Elterngeld beantragen ist hier am sinnvollsten ? Elterngeld Plus? Meine Frau wird zirka 1,5 Jahre zu Hause bleiben, nicht in Teilzeit arbeiten. Muss ich den zweiten Monat bereits terminlich festlegen? Hat meine Teilzeit Nachteile bzgl. Elterngeldbezug? Vielen Dank vorab!
Sternenschnuppe
Ist das Kind schon geboren ? Wann soll es kommen? Welche Zeiten hast Du genau gemeldet ? 01.-31. ? Du musst dann in 4 Monaten Teilzeit arbeiten wenn Du beide Monate Elterngeld Plus nimmst. Bei einem drei. Bis 30 Stunden sind erlaubt und es wird angerechnet.
Mitglied inaktiv
Du kannst keine vier Wochen beantragen. Das ist grundsätzlich falsch. Du musst Lebensmonate des Kindes beantragen. Teilzeit kannst du zwischen 15 und 30h während der EZ arbeiten. Wie viel genau solltest du festlegen, denn du musst dann beim EG Antrag vom AG bestätigt angeben wieviel du verdienen wirst.Du kannst auch nur einen der Monate TZ arbeiten. Bei TZ wird das EG berechnet für den Betrag, der dir wegen der geringeren Stunden "fehlt". Also z.B. Du verdienst 2000€ normal, machst halbe Stundenzahl und bekommst 1000€ dafür. Dann wird das EG von den 1000€ berechnet, die du weniger verdienst. Vorteil: Insgesamt bekommt man häufig mehr Geld raus. Nachteil: Man muss dafür auf Arbeit gehen ;) der Staat zahlt halt weniger. Da du nur zwei Monate machen willst, musst du Basis-EG beantragen, sonst gibt es gar kein Geld. Wenn du EG Plus beantragst, musst du vier Monate EZ mindestens machen. Du kannst den zweiten Monat nachträglich beantragen, sowohl für EG als auch EZ (7-Wochenfrist einhalten!). Dann aber auf jeden Fall machen, denn mit nur einem Monat EZ bist du nicht EG berechtigt und man wird das Geld von dir zurückfordern. Wenn du schon weißt, welchen Lebensmonat du noch nehmen willst, dann lieber gleich beantragen. LG Lilly
Papa16
Hallo, das Baby ist noch nicht geboren . Termin 01.Mai. Würde dann im Mai 4 Wochen ElternZeit nehmen wollen ab Geburt, dann nochmal im Lebensmonat 12, welcher der letzte ElterngeldMonat für meine Frau wäre - wenn wir dies über 12 Monate machen.
Sternenschnuppe
Welche Daten ? Bei "nehme vier Wochen" gibt es keinen Cent Elterngeld.
Mitglied inaktiv
Nochmal... Du kannst keine "vier Wochen" nehmen. Das ist falsch. Du musst einen kompletten Lebensmonat (!) nehmen, also musst Du in Deiner EZ-Meldung beim Arbeitgeber schreiben "1. Lebensmonat (vorr. ET am 1.5.)" und "12. Lebensmonat (vorr.....)". D.h. Du bist ggf. halt wenn das Kind am 3. Mai kommt vom 3. Mai bis zum 2. Juni weg. Kommt es am 28. April, dann bist Du vom 28. April bis 29. Mai weg. usw. Wenn Du keine vollen Lebensmonate nimmst bekommst Du gar kein Elterngeld. Pass da bitte genau auf. Deine Formulierung mit 4 Wochen ist grundsätzlich falsch, wenn Du EG beantragen willst. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Und kläre das bitte dringend mit Deinem AG, denn deine 7 Wochenfrist ist für den 1. Lebensmonat längst um!
Mitglied inaktiv
Und ganz wichtiger Tipp, sollte irgendwas dazwischen kommen wegen des 2ten LEBENSMONAT, dann müsst ihr das Geld was ihr bereits bekommen habt zurückzahlen. Ich würde mir also recht genau überlegen ob man die Zeiten wirklich splittet, zumal dazwischen kein Kündigungsschutz besteht. Und ja, Du musst mindestens 2 Lebensmoante - nicht 8 Wochen !!!! die Voraussetzungen für Elterngeld erfüllen. Sonst hast Du gar keinen Anspruch. Heißt also, es gelten NUR !!!! Lebensmonate. Beantragung nach Wochen oder Kalendermonaten ist schon mal falsch. Und du darfst in der zeit zwar arbeiten, aber nicht mehr wie 30 Std die Woche. Ob von daheim oder in der Firma ist egal. Und, jeden Cent den du in dieser Zeit verdienst musst du der Elterngeldkasse mitteilen, das wird dann entsprechend verrechnet.
Bella-Italia
Hallo, Sie können in einem Monat TZ arbeiten, in einem anderen aber nicht. festlegen sll man sich direkt, sonst hat man keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüße NB
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