Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 3-8 Lebensjahr

Frage: Elternzeit 3-8 Lebensjahr

dead

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Hallo, ich beabsichtige die restliche Elternzeit (1Jahr) zu beantragen. Die erste Ez hatte ich von Dez16 -Dez 18. Mein Kind ist mittlerweile 4. Nach der Ez war ich wieder arbeiten, habe aber zwischenzeitlich den Ag gewechselt. Kann ich nun einfach bei dem neuen Ag (ÖD) das letzte Jahr beantragen, 13 Wochen vor Antritt. Muss ich was beachten? Kann er verweigern? Viele liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können schriftlich mit Frist 13 Wochen weitere EZ beantragen. Es besteht ein Anspruch. Liebe Grüße NB


Dojii

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13 Wochen vorher anmelden und der Arbeitgeber kann es nicht verweigern. Der neue Arbeitgeber kann aber von dir verlangen dass du nachweist, dass du tatsächlich noch ein Jahr EZ übrig hast. Er weiß ja nicht, wie viel du vorher schon verbraucht hast. Dann musst du dir von deinem letzten/alten Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass du bei ihm schon zwei Jahre Elternzeit verbraucht hast. Der alte Arbeitgeber ist gem. § 16 Abs. 1 S. 8 BEEG verpflichtet, dir diese Bescheinigung auszustellen.


dead

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Hallo Vielen Dank für die Informationen. Ich muss aber keine 12Monate nehmen, sondern könnte auch nur 6 nehmen. Das wäre ja dann der zweite Abschnitt und könnte mir einen Dritten noch zurückhalten mit den restlichen 6 Monaten? Danke für die Mühe.


Dojii

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Ja, das geht. Beachte aber, dass für den dritten Abschnitt dann wieder eine neue 13-Wochenfrist beginnt, die du einhalten musst.


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