hallo frau bader, wir erwarten unseren sohn anfang februar, erechneter termin ist der 07.02.14. meine frau wird 24 monate elternzeit nehmen. liege ich richtig, das die elternzeit beim arbeitgeber in der woche nach der geburt beantragt werden muss, um die 7 wochen frist einzuhalten? Der Antrag für die Elterngeldestelle wird am besten direkt nach der Geburt abgegeben oder? wie sieht das mit der väterzeit aus. habe auf ihrer seite bereits erfahren, das Ich meinen Elterngeld Antrag später abgeben kann, da nicht sicher ist, wann und ob ich elternzeit nehmen werden. Und wie lange muss ich Elternzeit nehmen? habe erfahren das 1 monat nicht geht, da sonst kein elterngeld gezahlt wird. Habe auch vor die väterzeit zu splitten, sprich keine zusammenhängenden monate. Aber muss ich dann 2 monate nehmen, oder sogar 4 da meine frau 24 monate in elternzeit geht? über ihre hilfe würden wir uns sehr freuen. MfG
Hallo, 1. Zu den ersten beiden Fragen: JA 2. Sie müssen mind. 2 Monate in den ersten 14 Monaten nehmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du mußt mind. 2 Monate nehmen, kann auch gestückelt sein. Ich persönlich würde mir das aber überlegen. Du kannst auch Elterngeld beziehen, und bis zu 30 Std arbeiten, dann wird das Einkommen aber angerechnet und ein teil beim Elterngeld abgezogen. Wäre ja evtl auch eine Option. Ob Deine Frau Elternzeit nimmt, oder wie lange, ist für deinen Elternzeit-Anspruch egal. Dir stehen für Dich selbst bis zu 3 Jahre zu, genau wie Deine Frau bis zu 3 Jahre nehmen kann. Das schließt ein, das ihr beide oder auch einer bzw keiner komplett daheim bleibt, oder eben die Variante nutzt mit der Elternteilzeit und bis zu 30 Std die Woche nur noch arbeitet. Wie gesagt, das kann jedes Elternteil für sich selbst entschließen. Davon abgelöst ist aber das Elterngeld. Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge!!! Euch steht bei monatlicher voller Auszahlung bis zu 14 Monate Elterngeld zu (wenn ihr beide nehmt). Diese müssen !!! bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Und, die ersten 8 Wochen werden immer !!! der Mutter zugerechnet. Ihr habt die Wahl euch den vollen Betrag jeweils monatlich auszahlen zu lassen, dann enet das Elterngeld nach spätestens 14 Monaten (wenn ihr nacheinander nehmt). Ihr könnt die Auszahlung auch halbieren, dann gibt es halt 24 Monate nur das halbe Elterngeld - wobei das nur die Auszahlung ist. Der Anspruch selbst endet trotzdem spätestens mit dem 14ten Monat. Du müßtest also deine 2 Monate auf jeden Fall vorher nehmen. Auch Du hast dann die Wahl, entweder jeden Monat vollen betrag, oder eben halber Betrag und dann dafür 4 Monate. Das wäre dann ja evtl auch eien Option wenn du Teilzeit machen willst. Theoretisch könntet ihr auch beide paralell 7 Monate Elterngeld beziehen, dann wären eure 14 Monate Elterngeld auch "verbraucht". Elternzeit kann Deine Frau in der Woche nach der Geburt beim AG melden. Liegt daran das ssie die 8 Wochen nach der geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot hat, sie ist also schon in Elternzeit (EZ wird ab Geburt gerechnet). Nur melden kann sie das quasie "nachträglich". Mann dagegen muß, auser der AG macht mit, 7 Wochen vorher melden. Achung, 8 Wochen vor Antritt EZ beginnt Kündigungsschutz. Abtrag für Elterngeld nach der Geburt. ABER !!!, ihr werden da noch andere Unterlagen benötigen welche ihr erst nach der Geburt mit der geburtsurkunde beantragen könnt. Sprich Nachweiß Mutterschaftsgeld von der KK (2te Zahlung geht erst mit Geburtsurkunde), Meldung an die Rentenversicherung/Finanzamt (macht die Krankenkasse und Geburtsurkunde selbst. Vorschlag wäre, wenn bei euch die Bearbeitungszeiten lang sind, den unvollständigen Antrag schon vorher abzugeben und dann den rest nachzureichen. Einige Gemeinden haben wohl 3-4 Monate Bearbeitungszeit. Bei uns selbst hier dauerte es 1 Woche, so konnte ich auch alles auf einmal abgeben.
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