Mau2012
Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 5 Wochen einen Antrag auf 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gestellt. Zeitraum April 2027 - April 2029 Unser Sohn ist dann 5 Jahre alt. Bisher habe ich ein Jahr Elternzeit beansprucht, also noch 2 Jahre übrig. Gestern erhielt ich auf Nachfrage die Antwort, dass mir noch keine schriftliche Bestätigung zugeschickt wurde, da der Beginn der Elternzeit noch so weit in der Zukunft liegt und ich mich gedulden soll. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Antrag nun aber als genehmigt gilt, da der Arbeitgeber ihn nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt hat? Oder liegt das Datum wirklich so weit in der Zukunft, so dass sich der Arbeitgeber mit der Entscheidung noch Zeit lassen kann? Danke im Voraus. Lea
Hallo, der Arbeitgeber kann nur einen dritten Abschnitt ablehnen. Wenn ich es richtig verstehe hatten sie erst einen Abschnitt. Einen zweiten Abschnitt kann er nicht ablehnen. Hierzu der Wortlaut des Gesetzes: § 16 BEEG: Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Liebe Grüße NB
Neverland
Du stellst ernsthaft 3 Jahre vor Anritt den Antrag auf EZ? Ubd wunderst dich dann über diese Mitteilung seitens des AG? Dir ist schon bewusst, dass es keinen Antrag auf EZ gibt?
Mau2012
Was hat das mit meine Fragestellung zu tun. Leider nicht hilfreich
Suomi
Es ist kein Antrag, der genehmigt werden muss, sondern lediglich eine Mitteilung an den AG. Ob man sowas 2-3 Jahren im Voraus machen muss, sei mal dahingestellt.
Mau2012
Genehmigt werden muss er nicht, das weiss ich. Aber er kann theoretisch aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Daher die Frage nach der Frist, die der Arbeitgeber dafür Zeit hat. Und ob es einen Unterschied bei der Frist gibt, wenn der beantragte Zeitraum soweit in der Zukunft liegt.
Neverland
Natürlich macht es einen Unterschied. Dein AG kann dir nun bestätigen was er möchte. Was er sowieso nicht muss. Und in 3 Jahren gibt er dir die Kündigung. Kündigungsschutz tritt erst 8 Wochen vor Antritt ein. Falls du dann überhaupt noch in dem Betrieb bist. Es wirkt unprofessionell, zumal wenn man einen Antrag stellt. Obwohl man es doch angeblich besser weiß.
Mau2012
Auch das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter. Im Gegenteil. Es unterstreicht ja nur die Berechtigung und Relevanz meiner Fragestellung. Weil wenn er jetzt schon als genehmigt gelten würde, muss ich mir keine Sorgen machen.
Mau2012
Von daher bitte ich jetzt nur darum, dass mir jemand der Ahnung von der Rechtslage hat meine Frage beantworten würde. Keine Belehrung, wie man es hätte machen sollen. Danke.
Mau2012
Bis 2027 habe ich durch meine Tätigkeit im Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz.
Succero
Der AG hat das Recht die Elternzeit aufgrund dringender betrieblicher Gründe abzulehnen. Wie soll der AG denn heute schon wissen, wie die Situation in 3 Jahren aussieht? 🤷🏻♀️
Mau2012
Es muss ja dafür trotzdem feste Fristen und Regeln geben. Muss der Arbeitgeber, falls er es ablehnen will 2 Jahre vor Beginn der Elternzeit machen oder 1 Jahr vorher oder 3 Monate vorher? Ich bin der Meinung, dass ich irgendwo gelesen habe, dass er es innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung tun muss. Für uns hat das Planungsrelevanz, da wir das gesamte Jahr 2028 in den USA verbringen wollen.
Sternenschnuppe
Und dann wundern wir uns, warum in Deutschland alles zu bürokratisch ist. Sobald etwas nicht bis ins Kleinste akribisch geregelt ist lässt sich jemand anwaltlich beraten oder klagt. Kein Arbeitgeber kann kann hellsehen wie die betriebliche Lage in 3 Jahren ist. Auch ohne festgesetzte Frist (gibt es offenbar nicht) wird kein Gericht das von einem AG verlangen. Bis 13 Wochen vorher die Meldung, dann hat der AG 4 Wochen. Ergo: 9 Wochen vor Arbeitsantritt muss er es final entscheiden ob etwas dagegen spricht. Das ist betrieblich auch möglich und vor allem realistisch. Deine Planung kannst Du dennoch machen. Entweder es geht, oder Du musst unbezahlten Urlaub nehmen oder kündigen.
Sternenschnuppe
Zudem zählt das mit den 4 Wochen nur für die Elzernzeit innerhalb der ersten 3 Jahre. Zitat Gesetzestext: Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit ablehnt, muss die Ablehnung innerhalb der in Satz 5 genannten Frist und mit schriftlicher Begründung erfolgen. Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit 1. in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder 2. in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt.
Mau2012
Also gilt die Elternzeit 8 Wochen nach Zugang des Antrags als genehmigt? Egal, ob der Antrag 4 Monate, 1 Jahr oder 3 Jahre vor dem Elternzeitbeginn gestellt wurde. Anderweitiges lese ich aus den Informationen nicht heraus.
Sternenschnuppe
Du hast doch bereits eine Antwort vom Arbeitgeber.
Mau2012
ch frage nach den rechtlichen Grundlagen.
Mau2012
Und nur weil ich die Elternzeit mindestens 13 Wochen vorher anmelden, sagt das ja noch lange nichts darüber US wann ich sie frühestens beantragen kann. 9 Wochen vorher von Arbeitgeber Bescheid zu bekommen ist bei unserer Planung illusorisch (über 1 Jahr im Ausland inkl. Immobilenbau und sonstigen organisatorischen Notwendigkeiten).
Sternenschnuppe
Noch einmal: Es gibt rechtlich keine Frist ab wann..... Dein AG hat sich rechtzeitig gemeldet und völlig logisch erklärt warum er das jetzt nicht entscheiden kann. Damit hat er seine Pflicht vorerst erfüllt. Weiß er überhaupt was ihr plant? Vielleicht kommst Du da weiter wenn Du ihm das mitteilst.
Mau2012
Ob das aus Sicht des Arbeitgebers logisch erscheint, ist das eine. Und warum hat der AG damit seine Pflicht erfüllt? Meine Frage ist doch aber eigentlich ziemlich simpel (zumindest für jemanden mit entsprechendem Fachwissen)
Mau2012
Und wenn es keine Frist gibt ab wann man die EZ beantragen kann, gehe ich davon aus, dass die 8 Wochen ab Zugang der EZ Anmeldung relevant sind und der Arbeitgeber nur in dieser Zeit den Antrag auch ablehnen kann. Ganz gleich, ob der Antrag 4 Monate oder 2 Jahre vor Elternzeitbeginn beim AG abgegeben wird.
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