Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/2.SS

Frage: Elternzeit/2.SS

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Die Elternzeit für mein 1. Kind läuft im Januar 2005 aus, weil ich erstmal nur 2 Jahre beantragt habe. Ich wollte 1 J. bis zum 3. Geb. verlängern. Nun bin ich wieder schwanger, Kind soll im April 2005 kommen. 1. Wenn ich bis zum 3. Geb vom 1. Kind verlängere und dann EZ für das 2. habe, ist die EZ am 3. Geb vom 2.Kind vorbei, ich hatte also nur ca. 5 J EZ? 2. Kann ich die EZ vom 1. auch nur bis zur Geburt vom 2. Kind verlängern und die restlichen Monate Diff. dann an die 3J EZ vom 2. Kind dranhängen? (Oder bis zum 8.Geb vom 1.) 3. Ich überlege aber auch, ob ich zwischen dem 2. Geb. vom 1.Kind bis zum Mutterschutz vom 2. Kind verlängere (das Geld könnten wir brauchen). Dann könnte ich das komplette 3. Jahr vom 1.Kind an die EZ vom 2. Kind hängen? (Oder bis zum 8.Geb vom 1.) Ist das zu verwirrend oder habe ich das mit der Elternzeit richtig verstanden, nachdem ich mich durch einige Mails zu diesem Thema durchgelesen habe. Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der Ah zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


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