Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe am 26.02.2004 entbunden und am 16.03.04 meinem Arbeitgeber anhand eines Vordrucks erklärt, dass ich die maximal mögliche Elternzeit in Anspruch nehme. Gemeint war damit wohl 3 Jahre, also bis 26.02.2007. Nun würde ich aber gerne bereits nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen und zwar in gleichem Umfang wie zuvor. Habe auf der Seite des Familienministeriums gelesen, dass so eine Erklärung nur für 2 Jahre bindend ist. Bin nun unsicher über die tatsächliche rechtliche Situation. Viele Grüße Conny
Halo, da haben Sie die Broschüre falsch ie haben Sich rechtl. gebunden u können den EU nur mit Zustimmung des AG eher beenden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Tja... da wirst Du wohl vom Wohlwollen deines AG abhängen... Denn: wenn Du in EZ gehst, mu0ßt Du verbindlich für die ersten 2 Jahre die Zeit(en) festlegen. Gibst Du da aber auch gleich das 3. Jahr an, dann gilt diese Willenserklärung. DER AG muß doch auch planen können... Evtl. könnten wichtige Gründe zu einem früheren Arbeitsbeginn führen... Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe es schon im normalen Forum versucht nur leider wurden wir da zusammen auch nicht schlauer :-) Ich habe von meinem AG ein Formular bekommen zum Antrag der Elternzeit. Dort wird aber u.a. abgefragt: a) wann/wie viel ich wieder arbeiten möchte in der EZ (ich werde früher wieder einsteigen, aber leider ist derzeit no ...
Sehr geehrte Frau Bader, habe ich noch Anspruch auf ALG 1? Ich habe am 02.05.17 meine Stelle in Vollzeit begonnen und bin dann mit Resturlaub in April 2019 in Mutterschutz gekommen. Mein Sohn wurde am 25.06 geboren. Ich bin dann in Elternzeit gegangen (Elterngeld auf ca. 2 Jahre (etwas weniger da mein Mann 4 Wochen Elternzeit genommen hat) ge ...
Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...
Hallo heiße samira bin verheiratet und mutter jetzt in elternzeit und bekomme noch elterngeld für 2 Monate noch dann nicht mehr hab das 3 jahr beantragt weil meine Tochter im April und jetzt Mai plus November operiert wird 2 mal an den Ohren und im November am Hals beidseitig es werden fisteln entfernt und als Mütter möchte ich da sein für sie beim ...
Hallo Frau Bader, ich möchte erst wieder arbeiten gehen, wenn mein Sohn in den Kindergarten geht, quasi wenn er 3 Jahre alt ist. Ich habe 2 Jahre Elternzeit, möchte diese nun auf 3 Jahre verlängern. Mein Arbeitgeber ist einverstanden und meine Krankenkasse auch. Es geht mir vor allem darum, beitragsfrei auch im 3. Jahr krankenversichert zu se ...
Hallo ich bin angestellt und in der GKV pflichtversichert, habe noch selbstständige Einnahmen aus Nebentätigkeit, Kapitalerträge und Mieteinnahmen, die die Krankenkasse bisher aber nicht beim Beitrag interessiert haben. Möchte nach der Geburt 2-3 Jahre Elternzeit nehmen und ganz zu Hause bleiben und werde dann nach dem Basis-EG-Bezug von den andere ...
Hallo, ich habe eine Frage, da es aktuell von Berlin! im Thread über die Elternzeit bei Zwillingen aufkam: Berlin! schreibt: „Pro Kind können Eltern bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen (…). Voraussetzung dafür ist, dass je Kind mindestens zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre genommen werden müssen.“ Stimmt das? Konkret: ...
Guten Tag Frau Bader, meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Mo ...
Sehr geehrte Frau Bader, hier nochmals die Frage: Wir haben 3 Kinder. 6 und 4 Jahre, sowie 17 Monate. Aktuell bin ich noch bis im März 24 in Elternzeit (Beginn: direkt im Anschluss unseres jüngsten Kindes - Dauer der Elternzeit insgesamt also circa 2 Jahre und 3 Monate). Ab Juni möchte ich in 30% Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. ...
Und hier die 2. Frage: Meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Mo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit