Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2. Kindefwunsch

Frage: Elternzeit 2. Kindefwunsch

Dilek67

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Hallo Frau Bader, Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet. Bin momentan in Elternzeit habe 3 Jahre Elternzeit genommen, aber das Elterngeld für ein 1 beantragt. Ich würde gerne noch ein 2. Kind bekommen evtl. Noch in der Elternzeit. Wie ist es mit dem Geld würde ich dann noch was bekommen oder fällt das weg. Ich arbeite in einem Krankenhaus und hatte bei der letzten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Gehe davon aus das es bei dem 2. Kind genauso aussieht. Wie gesagt meine Sorge ist nun ob ich während der 2. Schwangerschaft Geld bekomme.? Mit freundlichen Grüßen Dilek sen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das zweite Kind während der Elternzeit kommt, spielt das für ein Beschäftigungsverbot keine Rolle. Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber prüfen, ob er Sie umsetzt oder ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Sie bekommen aber so oder so den vollen Lohn. Liebe Grüße NB


Karlafrodo

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Hast du nur passive Elternzeit beantragt oder auch Teilzeit in Elternzeit? Wenn ja, ab wann und wie viele Stunden?


Dilek67

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Ich habe nicht gearbeitet war bzw. Bin komplett zu Hause.


Lewanna

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Wenn du kein Einkommen hast bekommst du nur den Mindestsatz an Elterngeld. Ein Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle, da du nicht arbeitest muss auch nichts geschützt werden. LG


Karlafrodo

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Da du in der Elternzeit nicht arbeitest, stehen dir nach dem Elterngeld auch keine weiteren Zahlungen zu, von Hartz4 gehe ich mal nicht aus. Von daher ist es egal, ob du in der Elternzeit schwanger wirst oder nicht, es gibt kein Geld. Anders wäre es, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest und dann tatsächlich ein BV erhältst weil du schwanger bist.


Dilek67

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Ah Okay Dankeschön für die Antwort.


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