Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2./3. Abschnitt

Frage: Elternzeit 2./3. Abschnitt

FrauH.

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Sehr geehrte Frau Bader,  unser Kind wird in Kürze eingeschult und wir überlegen, wie wir nun die Schulferien abdecken sollen, bis es hoffentlich irgendwann eine Ganztagsschule inkl. Ferienbetreuung gibt. Tipp einer Kollegin: Elternzeit in den Sommerferien 2025 nehmen, mit dem so gesparten Urlaub den Rest abdecken.  Ist das möglich? Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers? Muss ich sonst etwas beachten? Frist wäre 13 Wochen vor Beginn, richtig? Elternzeit für Kind1 selbst passt nicht, da es in den Ferien nächstes Jahr 8 wird. Elternzeit für Kind2 (*2/21) waren ab Geburt ca. 19 Monate, wobei ich auf Vorschlag des Arbeitgebers um den letzten Monat verlängert habe (nahtlos). Könnte ich das theoretisch auch nochmal für die Sommerferien 2026 so machen oder wäre das auch bei Zustimmung des Arbeitgebers nicht möglich? Gerne auch Infos/Tipps/Meinungen aus der Community :)  Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, unter Einhaltung der Frist möglich ohne Zustimmung des AG. Verlängerung zählt als ein Abschnitt. Nach dem 3. Geburtstag kann der AG einen 3. Abschnitt mit Frist 8 Wochen aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen   Liebe Grüße NB   


Ani123

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Unter Einhaltung der Frist können Sie das ohne Zustimmung des Arbeitgeber machen. Sie können z.  B. für Sommer 2025 auch vom 1. Ferientag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag des 1. Kindes EZ vom 1. Kind nehmen und danach bis zum letzten Ferientag EZ vom 2. Kind. Wichtig ist die fristgerechte Meldung. 2026 nehmen sie dann EZ vom 2. Kind.  Gehalt gibt es in der Zeit nicht und sollte 1 Monat komplett in die EZ fallen auch keinen Urlaubsanspruch für die Zeit. Daher kann es sinnvoll sein die EZ zum Wochenende hin zu beenden und/oder 1 Tag mit Urlaub abzudecken um den Urlaubsanspruch für den Monat zu behalten.  Hinzu kommt, dass es für die Tage (auch Wochenende) Gehalt gibt. 


FrauH.

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Liebe Ani123, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Gehaltsausfall ist klar, Urlaubsanspruch wussten wir auch und das passt zum Glück. Die Kombination der Elternzeiten beider Kinder hat dann "nur" den Vorteil, dass etwas mehr Elternzeit von Kind2 übrig bleibt? Oder gibt es sonst einen Grund, nicht ausschließlich EZ von Kind2 zu nehmen?


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