Butterblume82
Sehr geehrte Frau Bader, leider komme ich nicht mit der Regelung bzgl. der Elternzeit klar bzw. Welche Moeglichkeiten mir bleiben. Folgendes : ET Mitte Juni 2013 Beginn der Kita Juni 2014 + Eingwoehungszeit Kita + 4 woechigen Urlaub der Kita gleich im Juli ohne Auffangkindergarten ( habe mich bereits informiert) Es gibt weder Großeltern noch andere Verwandschaft vor Ort. Es ist mein 1 . Kind. Sprich, ich weiß auch noch nicht, was ich fuer eine Mutter werde. (Glucke?) Kann ich Elternzeit bei meinem AG auch fuer 16 Monate beantragen? Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich Geld nur fuer 10 Monte, oder? Mein Mann verdient gut, wir konnten ein paar Monate ohne 2. Gehalt auskommen. Dennoch möchte ich meinen sicheren Job auch nicht verlieren. Muss mein AG akzeptieren, dass ich laenger zu Hause bleiben möchte? Auch ohne Bezhlung? Wo wäre ich versichert? Oder gibt es eine andere Moeglichkeit? Vielen Dank fuer die Hilfe bzw. Ratschläge
Hallo, Sie können unproblematisch einen individuellen Zeitraum nehmen. Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo In Deinem Fall würde ich auf jeden Fall zwei Jahre nehmen, das sichert auch das dritte dann. Dann kannst Du reinschreiben dass Du nach 17, 18 ( wie auch immer ) Monaten Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. Oder wolltest Du gleich wieder voll ? Wenn es finanziell gut machbar ist . dann würde ich Teilzeit ersteinmal planen, die Zwerge sind am Anfang oft krank ( neue Bazillen im Kindergarten die sie noch nicht kennen ) , Du gehst auf Nummer sicher gut hineinzufinden. Du bekommst 10 Monate Elterngeld und davor ja auch noch 2 Monate Mutterschutzgeld. Also bist Du finanziell 12 Monate sicher.
Butterblume82
Hallo Sternschnuppe, danke für die rasche Antwort. Ich möchte eigentlich nicht gleich voll wieder einsteigen. Voll heißt bei mir auch gerne mal über 50h/Woche. Und das ist mir mit Baby zu viel. Aber, wie oben schon angemerkt, möchte ich meinen Job nicht verlieren. Wie wäre es mit Geld in dem 2. Jahr? Würde ich gar nichts bekomme? Außer ich würde in Teilzeit wieder anfangen.
sternenfee75
Du kannst das Elterngeld auch aufteilen auf 18 Monate, dann bekommst du zwar pro Monat weniger, aber dafür die volle Zeit.
Sternenschnuppe
Ne, Geld bekommst Du nur, wenn Du auch arbeitest, Aber, es gibt doch nun dieses Betreuungsgeld , das sind 150€ im Monat solange das Kind nicht im Kindergarten ist. Ab einem Jahr dann. Genaues weiß ich dazu aber nicht, andere vielleicht hier ? Elterngeld zu splitten wäre auch eine Möglichkeit, dann bekommst eben Mutterschutzgeld und dann 20 Monate das halbe Elterngeld, wobei Du im zweiten Jahr dazuverdienen kannst, ohne das was abgezogen wird. Wie ist denn die Situation bei Dir auf der Arbeit ? Wenn es da gut ist, netter Chef, intern möglich, dann würde ich das alles entspannt klären, aber auf jeden Fall erst einmal 2 Jahre Elternzeit nehmen. Dann wie oben erwähnt reinschreiben ab wann Du Teilzeit arbeiten willst und dann nach Bedarf und Machbarkeit Stunden erhöhen. Wenn du langfristig nur bis zu 30 Stunden arbeiten willst, dann kannst auch gleich die 3 Jahre Elternzeit anmelden mit Teilzeitwunsch. Vorteil : Kündigungsschutz !
Butterblume82
Zur Zeit ist mein Chef für alles offen. Nur wie sieht es in einem Jahr aus? Das wäre eigentlich auch meine Wunschvorstellung: ein Jahr voll zu Hause und dann Teilzeit im 2. Jahr. Sorry, ich hab bei dem Thema echt ein Brett vorm Kopf: Ich kann für ein Jahr (10Monate) ElternGELD beantragen ABER für zwei Jahre bei meinem AG ElternZEIT beantragen. Unabhängig voneinander. Das schlimmste was passieren könnte wäre, dass es mit Teilzeit im 2. Jahr nicht klappt und ich ein Jahr nichts verdiene. Aber ich wäre versichert und nach 2 Jahren hätte ich meinen alten Job zurück. Richtig so?
Sternenschnuppe
Korrekt. Nur, du beantragst ganz normal Elterngeld, die ersten 8 Wochen wird es mit dem Mutterschutzgeld verrechnet, da das mehr ist bleiben 10 Monate reines Elterngeld. Wie sicher ist denn der Kindergartenplatz ? Bei uns kann man erst anmelden wenn das Kind geboren ist. Daher kenne ich das nicht, Du bist ja noch schwanger.
Butterblume82
Super, vielen Dank. Das hat mich echt weitergebracht :) Angemeldet habe ich mich noch nicht. Geht bei uns erst ab Januar 2014 (Dorf). Aber wir gehören ja zu den glücklichen, denen ab August 2013 eine Betreuung zusteht. Wir sind eine recht kinderfreundliche Gemeinde. Hier wird gerad alles dafür getan, um das neue Gesetz auch umzusetzen. Darum mach ich mir noch keinen Stress
Sternenschnuppe
Guter Rat von einer Zweifachmutter : egal was sie sagen, was Du schriftlich hast zählt. Melde das Kind auch in anderen Einrichtungen an, sobald es da ist. Streichen lassen kannst Dich dann immer noch.
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