Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 15 bzw 18 Monate beantragbar?

Frage: Elternzeit 15 bzw 18 Monate beantragbar?

Tante Grete

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Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und bekomme im Juli mein zweites Kind. Mein Arbeitgeber bat mich schon jetzt die Elternzeit für das zweite Kind zu beantragen. Gibt es hierfür eine Frist, die ich einhalten muss? Bei der ersten Elternzeit waren es 7 Wochen vor Geburt bzw Beginn der Elternzeit. Kann ich auch nur 15 bzw 18 Monate Elternzeit beantragen? Man spricht immer nur von einem oder zwei Jahre. Ich denke, mein Arbeitgeber wird mir die Elternzeit nicht verlängern, wenn ich nur ein Jahr beantrage, ich aber mehr benötigen sollte. Und den Anspruch auf das zweite Jahr möchte ich nicht verlieren. 15 Monate finde ich für mich einen angemessenen Zeitraum. Vielen Dank im voraus! Viele Grüße Tante Grete


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten beenden Sie die erste EZ am Tag vor dem beginn des 2. Mutterschutzes, wegen dem AG-Anteil vom AG. Mitteilen können Sie dem AG ja schon mal, was Sie planen, beantragen würde ich es wieder mitd er Frist 7 Wo Liebe Grüße NB


peekaboo

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drei Jahre beantragen, mit der Option nach 15 Monaten wieder einzusteigen in Teilzeit.... (ACHTUNG: zusätzlichen Vertrag der auf die Elternzeit begrenzt ist abschliesesen) und wenn alle Stricke reissen sollten, dann kündigst Du fristgerecht den "Zusatzvertrag" und nimmst Deine vollen drei Jahre. LG Peeka


peekaboo

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drei Jahre beantragen, mit der Option nach 15 Monaten wieder einzusteigen in Teilzeit.... (ACHTUNG: zusätzlichen Vertrag der auf die Elternzeit begrenzt ist abschliesesen) und wenn alle Stricke reissen sollten, dann kündigst Du fristgerecht den "Zusatzvertrag" und nimmst Deine vollen drei Jahre. LG Peeka


Tante Grete

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Hallo Frau Bader, danke für die Antwort. Kann ich dann aber auch 15 Monate bzw 18 Monate Elternzeit beantragen? Viele Grüße, Tante Grete


Mitglied inaktiv

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Kannst Du, aber dann verlierst du den rest. Meldest Du 2 Jahre an, dann kannst Du ohne Zustimmung des AG verlängern. Meldest Du weniger als 2 Jahre, dann brauchst du das OK des AG zur verlängerung. Zudem müßtest du dann, falls du das 3te Jahr später nehmen willst, solange wieder voll einsteigen. Du darfst innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten, nennt sich umgangsspreachlich Elternzeit-teilzeit. Vorteil, Du genießt vollen Kündigungsschutz - und zwar solanbge wie Du in Elternzeit bist. Falls Du vor hast in Teilzeit wieder einzusteigen, dann mußt Du das aber auch schon melden wenn Du Elternzeit angibst. Ich selbst bin 1 Jahr daheim geblieben. habe das 2te Jahr mit Elternzeit-Teilzeit (25-30 Std) und das 3te gleich dem AG gemeldet mit dem Hinweis, das ich mir das vorbehalte. So kann ich entscheiden, bleibe ich dann im 3ten wieder daheim, mache ich weiter Teilzeit, oder nehme ich das 3te bis zur Einschulung. Oder verzichte ich komplett drauf und gehe wieder Vollzeit arbeiten. Kann der AG keinen teilzeitjob gewährleisten, so kann man innerhalb der Elternzeit auch woanders arbeiten - sofern es kein Konkurrenz-Unternehmen ist. Der eigentliche Vertrag beim AG ruht ja solange. Man benötigt aber das OK des AG.


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