Mitglied inaktiv
Hallo, hab mal ne blöde Frage: ich hab bei meinem Arbeitgeber (unbefristete Stelle) als unsere Tochter 2002 geboren wurde, 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Jetzt, nach 25 Monaten, haben wir unser 2. Wunschkind bekommen. Den Erziehungsurlaub kann ich für ihn ja wieder für 3 Jahre stellen. Nun hab ich gehört, dass das "übeschnittene" Jahr (das 3.von unserer "Großen) nicht zwangsläufig verfällt, sondern man den AG bitten kann, die restlichen Monate nach dem neuen Gesetz aufzuheben. Aber ehrlich gesagt, schnall ich das noch nicht so richtig. Wie soll ich das denn dann formulieren? Wollte eigentlich wieder ein formloses Schreiben an meinen AG schicken,like: Hallo, hiermit beantrage ich,..., für unseren Sohn Philipp ..., geboren am 28.07.2004, die gesetzlichen 3 Jahre Elternzeit (Erziehungsurlaub). Herzliche Grüße, ... Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen!? ODer vielleicht jmd, dem es ähnlich ergangen ist!? LG, Patti mit Isabelle (08.06.02) und Philipp (28.07.04)
Hallo, man kann ein Jahr EU bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben, wenn der AG zustimmt. Dies gilt aber nicht gegenüber einem neuen AG. Das kann man einfach schriftlich beantragen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Gibt es eine bestimmte Frist, in der ich den EU beantragen muss??? MfG, PAtti
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der gleiche Situation!! Vielleicht gibt es doch irgendeine Info? Grüße, Heike
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