Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ElterngeldPlus 1. Kind und wieder schwanger, kein Recht auf Mutterschutzgeld?

Frage: ElterngeldPlus 1. Kind und wieder schwanger, kein Recht auf Mutterschutzgeld?

eb23

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 22.12.2018 in der Elternzeit meines ersten Kindes. Ich habe damals das ElterngeldPlus-Modell gewählt, damit ich länger bei meinem Kind zu Hause bleiben kann und zudem einen 450€ Basis-Job ausführen kann. Davor habe ich nach meinem Studium einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt in dem ich über ein Jahr gearbeitet habe. Dieser endete gleich am Anfang meiner ersten Mutterschutzzeit. Damals habe ich ganz normal von der Krankenkasse meine Mutterschutzgeld für die kompletten 6+8 Wochen erhalten. Da mein Mann und ich zeitnah ein zweites Kind wollten - wurde uns nach einer Beratung bei der Elterngeldstelle sowie bei der Krankenkasse empfohlen das ElterngeldPlus-Modell zu wählen aus Zeitgründen und da ich mich dadurch in der sogenannten "Schutzphase" befinde und keine neuen Voraussetzungen habe, könne ich mich immer auf meinen Arbeitsverdienst vor dem ersten Kind beziehen. Dies wurde mir auch immer wieder von der Krankenkasse mündlich vor Ort bestätigt. Nun bin ich offiziell seid dem 15.11.2018 in der neuen Mutterschutzzeit meines zweiten Kindes (momentan noch Schwanger). Die Krankenkasse will mir nun jedoch kein Mutterschutzgeld ausbezahlen. Ist die Krankenkasse hier im Recht? Sie schreibt weiterhin Bezieherinnen von Arbeitslosendgeld I hätten das Recht, ich bräuchte bisher mein Arbeitslosengeld (welches mir noch zusteht) nicht beziehen da ich ja eh bis Ende Dezember in Elternzeit bin und nun mittlerweile wieder in Mutterschutz. Was hat es dann überhaupt für einen Sinn auch in Mutterschutz vor der Geburt gestellt zu werden. Seid einer Woche darf ich auch meinem 450€ Job nicht mehr durchführen. Hätte es etwas geändert wenn ich Elterngeld für ein Jahr beziehe und in der Zeit schaffe ein weiteres Kind zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, haben Sie nur einen Minijob und haben auch kein Arbeitslosengeld I beantragt. als Minijob zahlen Sie nicht in die Krankenversicherung ein und haben deshalb auch keine Ansprüche. Lediglich ihr Arbeitgeber muss die Differenz von 13 € bis zum durchschnittlichen Lohn bezahlen, das sind, wenn Sie 450 € verdienen, zwei Euro pro Tag. Das Elterngeld sollten Sie sich vor Beginn der Mutterschutzfrist komplett aus zahlen lassen. Liebe Grüße NB


Felica

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nach dem 3ten Durchlesen meine ich es zu verstehen. Du hast also gar keinen AG mehr? Außer den 450 € Job? ist das richtig so? Dann bist du auch nicht mehr in EZ. Weil EZ hat man nur mit AG. Du hättest dich also arbeitslos melden müssen sofern du eine Kinderbetreuung hast. Falls du keine hast, bist du einfach nur Hausfrau die zufälligerweise noch einen Minijob hat und eben wieder schwanger ist. versichert bist du eben über deinen Mann, und nicht selbst. Das genau ist der Knackpunkt, bist du kein eigenständiges Mitglied in der KK, steht dir auch kein Mutterschaftsgeld zu. Evtl noch die Einmalzahlung, das müsstest du dann prüfen lassen. Wäre anders wenn du dich arbeitslos gemeldet hättest und ALG1 beziehen würdest, dann würdest du jetzt auch Mutterschaftsgeld bekommen. Im Grunde genommen hättest du EG für das erste Kind auch nur für 14 Monate beziehen können. Denke mal man hat dir nur deshalb dazu geraten das auf EG Plus zu nehmen weil du eben direkt nach dem Mutterschutz auf 450 € Basis arbeiten wolltest. oder wegen der Krankenversicherung. Solange du nämlich EG bezogen hast, warst du darüber versichert. das dürfte auch nicht mehr der Fall sein weil Abstand zwischen den beiden Kindern zu groß. Will dich nicht erschrecken, aber das neue EG wird auch nicht sehr hoch ausfallen. Du wirst wohl kaum etwas mehr wie den Mindestsatz bekommen. Nur 14 Monate EG werden ausgeklammert, die anderen spielen für das neue EG keine Rolle mehr. Dein Denkfehler ist das deine Annahme das du in EZ bist, aber das bist du eben nicht. wenn höchstens wenn du bei deinem 450 € Job EZ gemeldet hast, hätte da aber nur Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Und das der AG dir eben Mutterschaftsgeld zahlen muss. Dein Problem ist zudem, da du bereits schon im Mutterschutz bist, wird sich das Amt wahrscheinlich quer stellen. Theoretisch könntest du zwar auf den vorgeburtlichen Mutterschutz freiwillig verzichten, aber ich denke den hast du ja bereits bei deinem 450 € Job angemeldet. Aber vielleicht magst du es trotzdem probieren. Was kann schon außer einem nein passieren im schlechtesten Falle? Kann mich bei der ganzen Sache komplett irren, aber meine Mutmassung ist einfach das die KK sich wegen der von mir genannten Probleme so quer stellt.


Mitglied inaktiv

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Du hättest die EZ Zeit bei deinem ursprünglichen VZ AG (ich lese nicht, dass Du keinen mehr hättest) schriftlich zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden müssen um das VZ Gehalt im Mutterschutz + den Zuschuss der KK zu bekommen. Das ist jetzt ziemlcih beschissen gelaufen und lässt sich rückwirkend auch nicht mehr ändern. Du kannst aber die laufende EZ bei deinem eigentlichen AG mit sofortiger Wirkung noch beenden um wenigstens den restlichen Mutterschutz noch bezahlt zu bekommen. Das mit dem neuen EG wird aber tatsächlich mager ausfallen, denn da sind sehr viele Monate mit nur 450€ Gehalt drinnen. So blöd das jetzt ist, aber da seid ihr sehr, sehr falsch beraten worden. Vor allem hat Dir scheinbar niemand gesagt, dass Du die laufende EZ beenden sollstest... LG Lilly


Felica

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War ein befristeter Vertrag der noch im ersten Mutterschutz ausgelaufen ist.


eb23

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Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich beziehe noch bis zum 22.12. von Kind 1 mein Elterngeld (vom ElterngeldPlus-Modell) und ja ich mache zudem einen Minijob - je nach Zeit. 1.Wieso sollte ich mir mein Elterngeld vor der neuen Mutterschutzfrist ausbezahlen? Ich weiß leider echt nicht mehr an wen ich mich wenden soll. Anfang des Jahres war ich auch in der Elterngeldstelle und hatte auch gefragt ob ich irgendwas beachten müsste wegen Mutterschaftsgeld und EG für 1. Kind. Wurde beneint und gesagt das würde einfach dann im Dezember die letzte Zahlung kommen. Und Mutterschutzgeld interessiert sie nur wenn ich das bekomme das ich das dann angebe wegen den berechneten Monaten für die Zeit für das zweite Kind. 2.Zu den anderen Fragen zum AG: Nein habe ich nicht mehr damals ist mein Vertrag in der Mutterschutzzeit meines 1. Kindes abgelaufen und mein Chef hat ihn nicht verlängert. Ich habe damals aber Mutterschutzgeld für komplette 14 Wochen bezahlt bekommen - von der KK. Und da ich noch bis Dezember EG bekomme und seid November wieder Mutterschutz bin meinte die Beraterin der KK ich hätte keine neuen Voraussetzungen und war ja eh in meiner EG-Phase geschützt. Das hatte mir auch damals das Arbeitsamt gesagt. Ich bin aber auch nach wie vor Selbstversichert. Nicht bei meinem Mann. Und dies bin ich auch bis 22.12. Da hatte mich meine Frauenärztin drauf aufmerksam gemacht - dass sie eine Meldung im System hatte. Dann bin ich wieder zur KK und die meinten wenn ich die Bescheinigung meiner Mutterschutzzeit einreiche wird es automatisch verlängert und ich muss immer noch nicht in die Familienversicherung von meinem Mann eintreten, da alles ohne Unterbrechungen bei mir gelaufen ist. Jetzt aber schriftliche Meldung: Kein Geld + ab in die Familienversicherung. 3. Arbeitsamt behauptete im Sommer auch ich bräuchte mich nicht ja noch arbeitslos melden, da ich ja noch bis Dezember mein EG beziehe und vorher dann schon wieder in Mutterschutz gehe. Ich hätte auch noch Zeit mein Arbeitslosengeld zu nehmen - daher habe ich das auch noch nicht beansprucht. Jetzt habe ich auch sorge, dass das alles quatsch ist und ich die Zeit auch vergoldet habe weil mein 1. Kind seid 01.08. in der Krippe ist. Ich werde mir in Zukunft nur noch alles schriftlich geben. 4. Mein 450€ Job (den habe ich schon ewig) würde mich nicht in der Mutterschutzzeit arbeiten lassen - wegen Sicherheitsbestimmungen. 5. Das mein EG auch nicht so hoch ausfallen wird, wie ich damals gedacht habe/oder Beraten wurde, habe ich schon gleich am Anfang meiner Schwangerschaft erfahren und mich damit schon abgefunden. Ich finde es mittlerweile echt anstrengend, da ich mich so frühzeitig wieder um alles gekümmert habe und nachgefragt habe und jedes Mal wird was anderes gesagt. Ich weiß leider gar nicht mehr vor Ort wem ich da vertrauen kann. Und jetzt habe ich schon große Sorge noch mit dem Arbeitsamt, dass ich da einen wichtigen Schritt nicht gemacht habe und das sich auch noch für meine Zukunft negativ auswirkt. Morgen werde ich wieder meine Behördengänge abklappern! Vielen Dank für Eure Mühe!


Felica

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EG und Mutterschutzgeld werden gegenseitig miteinander verrechnet, deshalb sollte man es sich vorher auszahlen lassen.


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