Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldhöheberechnung und Kinderzuschlag

Frage: Elterngeldhöheberechnung und Kinderzuschlag

carlamathida13

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Guten Tag, mein Kind ist im September 2017 geboren. Ich habe Elterngeld ab November 2017 für 12 Monate beantragt und war vorher berufstätig. Vorher habe ich bis September 2017 Kinderzuschlag bezogen. Ein neuerBeschied ab Oktober 2017 für Kindergeldzuschlag konnte auf Grund fehlenden Elterngeldbescheides noch nicht erstellt werden. Nun zahlt mir die Elterngeldstelle nur 300,00 Euro Elterngeld aus, es steht mir aber ca. 700 Euro ( Abzüge alles schon mit eingerechnet) zu ,laut meines Verdienstes vorher. Die Elterngeldstelle will sich mit der Kindergeldstelle auseinandersetzen , ob ich noch mehr Geld bekommen kann ?! Ist es rechtens, dass mir die Elterngeldstelle einfach das volle Geld nicht auszahlt ? Bin etwas verzweifelt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist normal. Die Elterngeldstelle spricht sich jetzt mit der Kindergeldstelle ab, damit keine Überzahlungen stattfinden. Ich habe die gesamte Zeit erst mal nur 300 € bei meinem zweiten Kind bekommen, weil die Elterngeldstelle erst mal die steuerlichen Unterlagen abwarten wollte.Und dann eben alles hinterher, weil die Probleme mit der Berechnung hatten war mein Sohn dann inzwischen fast zwei. Liebe Grüße NB


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