Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug bei Sonderurlaub?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug bei Sonderurlaub?

Anna Sch.

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Hallo, ich habe aktuell bis August 2013 Elternzeit und bekomme Elterngeld. Im Anschluss hat mein Mann dann noch mal 3 Monate Elternzeit und bekommt Elterngeld. Wir wollen dies nun noch ändern. Wenn mein Arbeitgeber nun aber einer nachträglichen Änderung der Elternzeit nicht zunimmt stimmt, kann ich ja auch Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Nur steht mir dann Elterngeld zu (da ich ja dann offiziell in Sonderuraub und nicht in Elternzeit bin) ?? Vielen Dank schon mal für die Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss weder der Änderung der EZ noch einem Sonderurlaub zustimmen. Ansonsten kann man EG bekommen,w enn man weniger als 30 Std/ Wo arbeitet Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Was wollt ihr denn genau ändern und wie alt ist das Kind ? Verlängerung muss er nicht zustimmen da Elternzeit unter 2 Jahren genommen wurde. Sonderurlaub kann er zustimmen, muss aber nicht, kompliziert, kläre ab was mit der Krankenkasse ist. Elterngeld gibt es nur bei Elternzeit.


Anna Sch.

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Hallo, es ist keine Verlängerung der Elternzeit. Wir haben die insgesamt 14 Monate auf Vater und Mutter aktuell wie folgt aufgeteilt: Mutter 8 Monate, Vater 6 Monate. Diese Zeiten dann noch mal verteilt genommen bzw. beantragt. Mein Mann hätte nun noch einmal die letzten drei Monate Elternzeit (Lebensmonate 12-14) . Diese Zeit würde ich nun aber gerne nehmen. Ich habe bisher noch nicht mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Mir wurde aber der Tipp gegeben, wenn der AG die Änderung ablehnt, könnte ich einfach Sonderurlaub nehmen (das geht wohl einfach, ich bin im öffentlichen Dienst). Ich hätte daher gerne gewußt, ob ich im Falle des Falles dann überhaupt Elterngeld bekomme? Denn ich wäre ja dann im Sonderurlaub......


SumSum076

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Ja, du kannst Elterngeld bekommen, wenn du Sonderurlaub hast. Das Elterngeld ist nicht an die Elternzeit gekoppelt! Du darfst nur nicht mehr als 12 Elterngeldmonate beanspruchen! Gruß Sabine


Anna Sch.

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Vielen lieben Dank für die Antwort und Hilfe! :-)


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