Miriyelsol
Guten Tag Ich habe eine Frage bzgl der Berechnung des Elterngeldes. Meine Tochter wurde im Oktober 21 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt. Jetzt Ende September bekomme ich die letzte Zahlung. Allerdings bin ich aktuell wieder schwanger. Errechneter ET wäre Ende Mai. Da ja immer die letzten 12 Monate zur Berechnung hinzugezogen werden,bekomme ich dann nur das Basiselterngeld,oder werden die letzten 12 Monate vor meiner letzten Schwangerschaft gezählt? Da ich ja noch in Elternzeit bin. Vielen Dank 😊
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
Dojii
Ob du noch in Elternzeit bist, spielt keine Rolle - es zählt nur der Bezug von Elterngeld. Ab dem Ende deines Elterngeldes bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes zählen also alle Monate mit 0 EUR in die neue Berechnung. Beispiel: Dein Mutterschutz beginnt im April 2023. Eigentlich würde sich das neue Elterngeld aus April 2022 bis März 2023 errechnen. Von April 2022 bis Oktober 2022 hast du aber noch Elterngeld bekommen ( 7 Monate). Diese werden durch 7 alte Lohnabrechnungen ersetzt, die bei deiner vorherigen Elterngeldberechnung genutzt wurden. Die restlichen 5 Monate (November 2022 bis März 2022) sind Monate ohne Einkommen und gehen mit 0 EUR in die neue Berechnung ein und verringern das neue Elterngeld entsprechend.
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