Debo
Hallo, ich habe eine kurze Frage zur Elterngeldberechnung. Wir bekommen unser Kind Ende Mai. Mein Partner ist festangestellt und selbstständig. Wird das Elterngeld wie folgt berechnet? Für die Selbstständigkeit wird das letzte Wirtschaftsjahr zur Berechnung herangezogen, also das Jahr 2021 und bei der Festanstellung die letzten 12 Monate. Oder wie können wir in diesem Fall die Höhe des Elterngeldes berechnen? Liebe Grüße & vielen Dank!
Hallo, nein, es zählt für alle Einkünfte der Bemessungszeitraum letztes abgeschlossenes Kalenderjahr. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, der Bemessungszeitraum ist für beide Einkommensarten gleich. Es werden also der Gewinn der Selbstständigkeit aus dem Jahr 2021 und die Lohnabrechnungen von Januar 2021 bis Dezember 2021 genutzt. Das Jahr 2022 wird völlig ignoriert.
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld ist bei 1800€ gedeckelt, egal ob aus selbständig oder unselbständige Beschäftigung (zusammen gerechnet)
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