Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung

Frage: Elterngeldberechnung

Feli1212

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Hallo Frau Bader, ich habe leider meine Tochter Anfang September 21 in der 41 Schwangerschaftswoche still geboren und würde gern wissen, wie sich das Elterngeld bei einer erneuten Schwangerschaft berechnen würde. Ich habe nach der Entbindung Mutterschaftsgeld erhalten und bin jetzt im Krankengeldbezug (AG stockt auf). Wir sind uns natürlich jetzt noch nicht sicher ob wir es nocheinmal versuchen möchten und wann der richtige Zeitpunkt ist aber falls es doch schneller gehen sollte, möchte ich auch finanziell vorbereitet sein. Vielen Dank Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist grausam, mein tiefes Mitgefühl. Eine Depression nach einer Fehlgeburt/ Totgeburt kann als schwangerschaftsbedingte erkrankung angesehen werden, was zu einer Verschiebung der relevanten Monate (vor der Erkrankung) führt. Hat das Bundessozialgericht entschieden. https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/Pressemitteilung_2017_11.html Ihnen alles Gute und viel Kraft Nicola Bader


Mitglied inaktiv

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Zunächst möchte ich dir mein Beileid für euren Verlust aussprechen. Im Hinterkopf solltest du dir folgendes Gerichtsurteil behalten: Elterngeld-Bemessungsgrundlage bei erneuter Schwangerschaft Eine depressive Erkrankung, die durch eine Fehlgeburt ausgelöst wurde, kann bei der Bemessung des Elterngeldes eines weiteren Kindes zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit führen (BSG-Urteil vom 16.3.2017, B 10 EG 9/15 R).


Felica

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Auch von mir mein Beileid zu eurem Verlust. Den Verlust eines Kindes ist etwas was Eltern nie erleben sollten. Mei Rat, ruf mal bei der EG-Kasse an und schildere denen das. Oder schreibe eine Mail. Nach meinen Erfahrungen sind die extrem umgänglich und helfen gerne weiter.


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