svep
Hallo, ich habe 2 Fragen zu der Berechnung: 1) Gilt der Termin der Geburt oder das Datum im Mutterpass? 2) Unser Termin ist der 1. August, wenn wir jetzt im Januar Heiraten, wäre Steuerklasse 5 ab Februar bei meiner Frau gültig, das wären dann bis (August?) 7 Monate und wir würden profitieren, oder nicht? Vielen Grüße
Hallo, 1. Geburt 2. Ja Liebe Grüße NB
SumSum076
Kommt darauf an! Kommt das Kind bevor der Mutterschutz beginnt, dann der Monat vor der Geburt (und dann 12 Monate rückwärts). Kommt das Kind innerhalb des Mutterschutzes, der Monat vor dem Mutterschutzbeginn (12 Monate rückwärts...) 2. Ist der 1. August der Geburtstermin? Dann beginnt der Mutterschutz im Juni. Dann ist zunächst relevant Mai 2014 bis Juni 2013 (rückwärts) Wenn ihr im Januar heiratet und im Februar (auf dem Lohnzettel) die neue Steuerklasse habt, sind das nur 4 Monate. Das reicht nicht für das Elterngeld. Fürs Mutterschaftsgeld aber!!!! Ihr könntet auf Antrag den Mutterschutz nicht ausklammern lassen. Kommt das Kind aber schon am 31.07. oder eher, passt das wieder nicht (wobei 6 Monate schon reichen würden). Gruß Sabine
svep
Vielen Dank für die Erklärung. Dann lohnt sich die Steuerklassenumstellung nicht wirklich, bzw. ist "riskant" da es gut passieren kann das das Kind früher kommt. Dann hätten wir vorher weniger gesamt Netto und später keine Vorteile beim Elterngeld. Dann wäre es wahrscheinlich sinnvoller das Sie die schlechtere Steuerklasse nach der Geburt nimmt. Damit bei dem größerem Gehalt mehr Netto kommt. Was für einen Einfluss gibt es beim Mutterschaftsgeld?
SumSum076
Beim Mutterschaftsgeld werden die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen. Hat man da - aufgrund der Hochzeit - eine gute Steuerklasse.... Eine abwägige Steuerklasse zB bei Verdienst Sie: 1200 Euro/ Er: 2500 Steuerklasse Sie 3/Er 5 würde vielleicht Nachfragen nach sich ziehen. Die Standardaufteilung 4/4 normalerweise nicht. Daher gibt es eigentlich keinen Grund für Sie 5/Er 3. (ich würde die Klassen in dem Fall auch nicht nach der Geburt ändern, sondern erst im nächsten Jahr) Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...
Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...
Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...
Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...
Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...
Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Hallo, ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot. Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita