mariechen2607
Hallo Frau Bader, ich habe gehört, dass es eine neue Berechnung des Elterngeldes gibt. Bei meinem ersten Kind 2011 wurde dieses mit 67% vom Nettogehalt errechnet. Künftig soll es wohl vom Bruttogehalt ausgehen, stimmt das? Viele Grüße mariechen2607
Hallo, Die Höhe des einkommensabhängigen Elterngeldes berechnet sich nach dem Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Dazu wird zunächst das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen ermittelt. Davon werden dann in einem vereinfachten Verfahren Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Lesen Sie mal ganz genau bei: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Liebe Grüsse, NB
mirico11
Also beim Elterngeldrechner im Internet wird mit dem Nettogehalt gerechnet ?!
Hedonistin
Hallo Frau Bader, die gleiche Frage habe ich auch. Sie schrieben von dem Bruttoeinkommen, das als Grundlage angenommen wird und in dem von Ihnen geposteten Link dient jedoch das Nettoeinkommen zur Berechnung des Elterngeldes: "Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Das entfallende Einkommen wird bei einem maßgeblichen Nettoeinkommen vor der Geburt von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent von 1.220 Euro zu 66 Prozent , zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent ersetzt. Das Eltern geld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Die Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens wird auf den Seiten 18 ff. erläutert." Zählt nun das Brutto- oder das Nettoeinkommen? Liebe Grüße Hedonistin
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