Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung???

sunnshine91

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Hallo, Ich bin etwas verwirrt mit dem Thema Elterngeld. Ich bin Schwanger und das Baby kommt in Februar 2014 zur Welt. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft im Februar 2014 aus. Ich würde dann gerne mit dem Kind 2 Jahre zuhause bleiben und das Elterngeld für 24 Monate in Anspruch nehmen. In Überlegung ist, evtl. im 2.Jahr höchstens 30 std. arbeiten zu gehen. Stimmt dass, dass das Elterngeld im 2 Jahr NICHT angerechnet wird, wenn man höchstens 30 std. arbeiten geht? Muss ich mich gleich im Februar 2014 (nach Geburt des Kindes) arbeitslos melden oder reicht es nach den 2 Jahren Elterngeld/zeit aus (es sei denn ich gehe im 2. Jahr arbeiten)? WICHTIGER HINWEIS: Ich würde das Arbeitslosengeld erst NACH DEN 2 JAHREN Elterngeld beantragen, falls bis dahin kein neuer Job in Aussicht ist Ich bitte um Aufklärung! Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn sie das Elterngeld splitten, können Sie im zweiten Jahr so viel verdienen wie sie wollen, es wird nicht angerechnet. Sie dürfen aber eben nur 30 h arbeiten. Arbeitslosengeld können Sie nur beziehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Beachte bitte, dass es sein kann, dass du keine vollen 24 Monate Elterngeld bekommen wirst! Je nach dem, ob du noch Mutterschaftsgeld bekommst oder nicht, wird das beim Elterngeld gekürzt.... Ja, im 2. Jahr wird beim Elterngeld nichts mehr abgezogen (außer bei Alleinerziehenden). Dennoch macht es Sinn, das Elterngeld zu splitten. Wenn du doch nicht arbeiten gehen solltest, wird deine Krankenversicherung bezahlt, solange du Elterngeld bekommst. Bei Arbeitslosengeld kenn ich es nur so, dass man sich sofort melden muss. Gruß Sabine


sunnshine91

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Mir wurde gesagt, dass ich 24 Monate Elterngeld bekommen kann, aber das wenn ich Mutterschaftsgeld bekomme, dass Elterngeld eben weniger ausfällt, da es angerechnet wird.


SumSum076

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Wenn du soviel Mutterschaftsgeld bekommst, dass dir kein Elterngeld mehr ausgezahlt wird, dann kann dieses Elterngeld ja auch nicht mehr gesplittet werden. Wenn aber was an Elterngeld in LM 1 und 2 ausgezahlt wird, dann können diese Beträge selbstverständlich gesplittet werden. Gruß Sabine


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