Frage: Elterngeldberechnung

Hallo! Ich habe mal eine Frage. Und zwar bin ich zur Zeit in Elternzeit. Nach 3 Jahren Elternzeit werde ich wieder anfangen zu arbeiten. Möchte danach dann wieder schwanger werden. Da ich eine späte Fehlgeburt und danach eine Frühgeburt hatte werde ich dann Berufsverbot bekommen. Wie ist das denn dann wenn ich z.B 4 Monate gearbeitet habe und danach Berufsverbot bekomme, wie wird das Elterngeld dann berechnet. Zählen dann nur die 4 Monate oder zählt in diesem Falle dann auch das Geld, was ich in meinem Berufsverbot bekommen habe? mit freundlichen Grüßen und Danke Desiree

von Desi300779 am 16.07.2012, 13:12



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Hallo, Sie bekommen beim BV den Lohn weiter Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2012



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Berufsverbot ist wie arbeiten ohne hinzugehen :-) Bekommst auch das Durchschnittsnetto der 13 Wochen vor der Schwangerschaft ( oder vorm BV ? ) weiterin gezahlt. Wenn Du eh planst schwanger zu werden, dann würde ich allerdings schauen, dass Du es vor Ende der Elternzeit schon bist. Das spart dem Arbeitgeber eine eigentlich unnütze Einarbeitung, und Du würdest das Nett von vor der ersten Schwangerschaft im BV bekommen :-)

von Sternenschnuppe am 16.07.2012, 13:15



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Das Elterngeld berechnet sich in deinem Beispiel aus den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes. Also Monate mit BV, die 4 Monate "normales Arbeiten" und den Rest aus der Elternzeit (mit 0 Euro Einkommen). Umso mehr Monate also zwischen Elternzeitende und Geburt liegen, desto besser fürs Elterngeld. Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.07.2012, 14:14



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