Emily2307
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Unsere Tochter ist im Juni diesen Jahres geboren. Seit dem bin ich mit ihr zu Hause. Ich beziehe Elterngeld in Höhe von 300€, da ich noch in der Ausbildung bin und diese nun unterbrochen habe. Ab Februar 2012 möcht ich meine Ausbildung fortsetzen und diese im Juli beenden. In dieser Zeit würde mein Mann die Elternzeit nehmen und unsere Tochter betreuen. Er hat dann genau ein Jahr gearbeitet, was sich natürlich sehr positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirken würde. Nun sind wir unsere Überlegungen dahin gehend wohl aber falsch angegangen. Denn das Elterngeld wird ja errechnet aus den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Wir dachten es wird errechnet aus den zwölf Monaten bevor man in Elternzeit geht. Nun meine Frage. Ist das so auch möglich? Gibt es da Ausnahmen? Denn es würde schon einen großen finanziellen Unterschied geben. Mein Mann ist jetzt am überlegen ob er dann überhaupt in Elternzeit gehen würde. Für mich wäre das aber sehr wichtig, um meine Ausbildung zu beenden. Würden wir noch andere finanzielle Unterstützung bekommen? Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank Andrea Klein
Hallo, er kann höchstens bis zum 14. Lebensmonat EG beziehen. Und dann eben auch nur rückwirkend ab Geburt Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ne, tut mir leid, Ausnahmen gibt es da in diese Richtung nicht. Und es gibt das Elterngeld für den Vater dann auch nur bis zum 14. Lebensmonat (also noch 2 Monate lang). Gruß Sabine
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