Sehr geehrte Frau Bader, auf den Seiten des BMFSJ steht, dass bei Berechnung der Höhe des Elterngeldes die Monate, in denen man in Mutterschutz war oder Elterngeld für ein älteres Kind erhalten hat, nicht berücksichtigt werden, dafür aber davorliegende Monate, um bei der Geburt mehrerer Kinder nacheinander Nachteile auszugleichen. Was mir nun nicht klar ist, da die Kinder selten genau am Monatsende / -anfang geboren werden, wie mit den halben Monaten verfahren wird. Wenn das Kind z.B. am 7. des Monates C geboren wird, war man ja eine Woche in Monat C, Monat B komplett und eine Woche in Monat A in Mutterschutz. Werden dann alle diese Monate komplett ersetzt, anteilig, also wochenweise, oder beginnt die Rechnung mit dem Monat vor dem Geburtsmonat? Ebenso mit dem Elterngeldbezug, wenn bis zur MItte des Monates Elterngeld bezogen wurde, wird dann der gesamte Monat durch einen vorherigen ersetzt oder nur die Hälfte, in der Elterngeld bezogen wurde? Ich hoffe Sie versetehen meine Frage, mir sind diese Feinheiten nicht klar. Evtl. hilft ein Beispiel: Kind 2 wird geboren am 7.7., das ist wohl der komplizierteste Fall, Mutter war also ab dem 24.5. -6.7. VOR der Gbeurt in Mutterschutz. Als Elterngeldberechnungszeitraum zählten also 12 Monate an rückwärts ab dem 23.5.? Oder ab dem 30.4. ? Oder etwas ganz anderes? Wenn die Mutter in den ersten beiden Monaten dieser Zeit Elterngeld bekommen hat z.B. in Monat 1, in Monat 2 noch für 1 oder 2 Wochen, zählen dann Monat 0 und Monat -1 voll oder Monat -1 nur anteilig für die BErechnung? Ich hoffe die Frage war verständlich gestellt, vielen Dank.
von Kunderella am 22.03.2013, 12:03