Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung erneute Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung erneute Schwangerschaft

Sunnyte21

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Hallo Frau Bader! Ich habe mein 2. Kind m 1.10 entbunden. Für mich steht aber fest, das ich auf jeden Fall noch ein drittes Kind möchte. Allerdings muss das ja finanziell alles gut durchdacht werden. Was wäre, wenn ich im September nächsten Jahres erneut schwanger werden würde. Also noch in der Elternzeit? Wie berechnet sch dann das künftige Elterngeld? Da ich ja derzeit nur Elterngeld bis Oktoer 2013 erhalte, was passiert ab Oktober? Da bekomme ich gar nichts, falls ich nicht wieder arbeiten gehe? Nach dem ersten Kind bin ichnach einem Jahr wieder vollzeit arbeiten gewesen, damit für das zweite kind ein hoher Elterngeldanteil zustande kommt. Das war allerdings sehr anstrengend. Nach diesem Kind kann ich rein zeitlich gar nicht mehr vollzeit arbeiten. Würde ich ab Oktober 2013 also nur noch 30 statt 40 Stunden arbeiten, bekäme ich logischerweise ein geringeres Gehalt. Fallen die 7 Monate Teilzeitarbeit dann auch mit in die Berechnung? Und was fällt in die Berechnung, wenn ich die Elternzeit verlängere? Ein viel geringeres Elterngeld würde bei uns arge finanzielle Probleme bringen. Gibt es da andere Lösungen? Vielen Dank. Sunny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Es berechnet sich immer aus dem Durchschnitt der letzen 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes. Um etwa das gleiche Elterngeld zu bekommen müsstest Du innerhalb der nächsten 2 Monate schwanger werden. Ansonsten wie Du selbst schreibst, je nachdem was Du verdienst nach dem aktuellen Elterngeld entscheidet sich wie das neue ausfällt.


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