Hannaka
Hallo Frau Bader, mein Freund verdient in diesem Jahr insgesamt 2300 Euro als Dozent und kann/möchte den Übungsleiterfreibetrag darauf nutzen (in seinem Hauptjob ist er Angestellter). Wir erwarten im September ein Kind und er möchte ab Mai 2017 in Elternzeit gehen. Würde sich die Höhe seines Elterngeldes dann ausschließlich aus seinem Hauptjob berechnen oder würde auch das Dozentenhonorar in die Berechnung einfließen? Viele Grüße Hanna
Hallo, alles Liebe Grüße NB
Behnke
Grds. ist der Übungsleiter Freibetrag eine steuerfreie Einnahme nach Paragraph 3 Nr. 26 EStG ( bis 2400 €) und damit eigentlich kein Einkommen im Sinne des BEEG. Damit dürften es nicht bei der Berechnung des EG berücksichtigt werden oder sich bei Ausübung während des EG-Bezugs mindernd auswirken. Zumindest in Bayern gibt es hierzu wohl eine entsprechende Richtlinie für die Ämter. Ansonsten ist es wohl sehr vom Wissensstand des Schbearbeiters abhängig. Am besten ansprechen und auf diesen Umstand hinweisen.
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