Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung bei erneuter Schwangerschaft während des Elterngeldbezugs

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldberechnung bei erneuter Schwangerschaft während des Elterngeldbezugs

Lönie123

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, Ich befinde mich momentan in der Elternzeit für meinen Sohn und plane eine erneute Schwangerschaft. Ich habe in den Lebensmonaten 3-9 Einkommen erhalten und kein Elterngeld bezogen. Nun beziehe ich ab LM 10 Elterngeld für meinen Sohn. Würden bei mir bei einer erneuten Schwangerschaft während des Elterngeldbezugs auch nur die EG-Monate bis einschließlich 14. LM für die Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind ausgeklammert? Obwohl der Bezugszeitraum von 12 Monaten damit nicht erreicht ist? Telefonisch wurde mir von einem Mitarbeiter der Elterngeldstelle bestätigt, dass in diesem Fall 12 Monate ausgeklammert werden, unabhängig davon, ob es über den 14. Lebensmonat meines Sohnes hinausgeht. Auf schriftliche Anfrage wurde mir dies allerdings nicht bestätigt. Vielen Dank und Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes gerechnet. Ausgeklammert werden die Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld bekommen und die Monate, in denen Sie Elterngeld bekommen bis zum 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

???? Du kannst nur bis zum 12ten bzw 14teb Lebensmonat EG beziehen, selbst dann wenn du damit erst ab dem 10ten angefangen hast. Was geht wäre EG plus, das kann man länger beziehen, aber auch dann werden höchstens 14 Monate ausgeklammert. Selbst dann wenn du wegen Splittung wesentlich länger EG Plus beziehst. Man bekommt spätestens nach dem 14ten Lebensmonat ja nur die andere Hälfte des EG Plus-Betrages den man vorher eben "erspart" hat. Zudem heißt es auch nicht das immer 12 bzw 14 Monate ausgeklammert werden, sondern längstens. Logischerweise können nur die Zeiten ausgeklammert werden welche man auch die entsprechende Leistung bezogen hat. Wichtig ist auch EG und EG Plus nicht zu verwechseln - evtl deshalb die Aussage des Mitarbeiters bezüglich der 12 Monate. Aber bei dir wäre es doch eh egal oder bleibst du nach dem 14ten Lebensmonat weiterhin daheim? weil für das neue EG würde ja eh die 12 Monate vor erneuten Bezug ausschlaggebend sein - bei dir halt eine Mischung aus EG, Einkommen, Mutterschaftszeiten und evtl je nachdem was du nach dem 14ten Lebensmonat bekommst aus Nullrunden oder Einkommen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Am 17.9.2011 ist meine Tochter geboren. Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit gearbeitet, dann aber nach 4,5 Monaten Elternzeit für 2 Jahre eingereicht (unter der Voraussetzung TZ). Ich habe dann vom 1.2.2012-31.1.2014 Elternzeit in Teilzeit gehabt (zunächst 60%, dann 80% ab September 2013). Nun gehe ich am 6.3. erneut in Mutterschu ...

Hallo Frau Bader , Ich hätte folgende Frage: Ich möchte ab November wieder Teilzeit in Elternzeit Arbeiten gehen. Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren im Oktober 2015. wenn ich in dieser Zeit erneut schwanger werden würde, was würde zur Berechnung des Elterngeld herangezogen werden? Das Gehalt der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit oder das ...

Guten Morgen Frau Bader! Ich befinde mich derzeit mit meiner ersten Tochter in Elternzeit. Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre beantragt, wollte jedoch nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten gehen. Da ich nun aber auch nicht mehr die Jüngeste bin, möchten wir eigentlich nun kurzfristig das zweite Kind bekommen. Meine Tochter wurde ...

Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...

Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo,  ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot.    Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...