Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung bei erneuter Schwangerschaft im 1. Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung bei erneuter Schwangerschaft im 1. Jahr

Kazwo

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Guten Morgen Frau Bader! Ich befinde mich derzeit mit meiner ersten Tochter in Elternzeit. Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre beantragt, wollte jedoch nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten gehen. Da ich nun aber auch nicht mehr die Jüngeste bin, möchten wir eigentlich nun kurzfristig das zweite Kind bekommen. Meine Tochter wurde am 4. Juli 2018 geboren. Meine Elternzeit geht somit bis 3. Juli 2020. Elterngeld habe ich mir nur für 12 Monate auszahlen lassen. Somit endet mein Bezug im Juli diesen Jahres. Nun zu meiner eigentlichen Frage: wenn ich jetzt oder in den nächsten Monaten vor Beginn meiner Teilzeitbeschäftigung wieder schwanger werde, hätte ich ja einige Monate ohne Elterngeldbezug und ohne Einkommen. Mein Arbeitgeber würde mich ja nicht wieder einstellen, wenn er weiß, dass ich wieder schwanger bin... Daher frage ich mich, was mit den Monaten dazwischen ist. Ich weiß, dass man sein volles Gehalt in den Zwischenmonaten bekommt, wenn man nur ein Jahr Elternzeit genommen hat. Wie sieht das aber in meinem Fall aus? Vielen Dank im Voraus! Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so ganz verstehe ich das nicht. Sie können doch trotz Schwangerschaft wieder Teilzeit arbeiten gehen und haben dann Monate für die Elterngeldberechnung. Ihr Arbeitgeber muss Sie Teilzeit beschäftigen, falls er es Ihnen zugesagt hat. Oder wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wesentlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Ich glaube, du hast da einen Denkfehler drin: wenn du zeitnah wieder schwanger wirst ändert sich zunächst am Finanziellen gar nichts. Das Elterngeld läuft weiter bis Juli, dann gehst du wie geplant Teilzeit arbeiten. Der AG muß dich nicht "wieder einstellen", denn du bist bereits angestellt. Wie kommst du auf "volles Gehalt in den Zwischenmonaten"? Das würde nur zutreffen wenn du Vollzeit arbeiten würdest.


Dojii

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Monate ohne Elterngeld und ohne (Teilzeit)Einkommen zählen als 0 und werden dein neues Elterngeld merklich verringern.


Kazwo

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Danke für die Antworten. Bei meinem Arbeitgeber ist das immer etwas schwierig, wenn man als Mama zurück in den Beruf möchte und wenn ich dann auch schon wieder schwanger bin... Da mag ich gar nicht dran denken. Bestätigt wurde mir nicht - zumindest nicht schriftlich, dass ich in Elternteilzeit wieder kommen kann/darf. Habe es aber ausdrücklich in meinen Antrag reingeschrieben. Bei meiner Freundin war es so, dass sie ein Beschäftigungsverbot bekommen hat, da sie in einer Kita arbeitet. Sie hat dann in den Zwischenmonaten vom Arbeitgeber ihr volles Gehalt bekommen. Sie hatte allerdings auch nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass es sich bei mir aufgrund des Alters und einer entsprechenden Vorgeschichte um eine Risikoschwangerschaft handeln würde,. Ich gehe ich fast davon aus, dass ich ebenfalls ein Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt bekommen könnte. Wie wäre das in dem Fall? Da würde ich wahrscheinlich wirklich leer ausgehen oder?


Kazwo

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Ich habe gerade noch ein paar Beiträge gefunden und ein paar Antworten gefunden... Aber angenommen ich werde wieder schwanger und bekomme kein Beschäftigungsverbot und möchte dann entsprechend wieder arbeiten, mein Arbeitgeber kann/will das aber nicht ermöglichen - dann könnte ich klagen, da alle Voraussetzungen in dem Betrieb erfüllt sind (eine Kollegin hatte bereits diesen Fall und hat sich erfolgreich wieder reingeklagt ohne dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits wieder schwanger war). Wenn er mir dann aber doch keine Arbeit geben will und mich zu Hause lässt, was muss er mir dann zahlen? Mein Vollzeitgehalt von vor der ersten Schwangerschaft? Mein Teilzeitgehalt, was ich bekommen würde, wenn ich für die geplanten 30 Stunden wieder kommen würde? Sorry für diese blöden Fragen, aber bei meinem Arbeitgeber muss man sich da tatsächlich im Voraus schon Gedanken zu machen. Und noch eine andere Frage: wenn ich nach dem ersten Jahr Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten würde, hätte sich dann damit das zweite Jahr Elternzeit erledigt oder darf/kann ich das gar nicht?


Mitglied inaktiv

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Aber nun wegen dem Job nicht darf


Mitglied inaktiv

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Auf deine zweite fragen.... Auf das 2. Jahr EZ kannst du nur verzichten, wenn dein AG zustimmt. In der EZ kannst du nur bis 30 h/Woche arbeiten


Felica

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Weitere Variante, wenn der AG sich weigert einen TZ-Platz innerhalb der EZ zur Verfügung zu stellen, darfst du woanders arbeiten. Normalerweise braucht man das OK dann vom AG in der EZ bei einem anderen AG zu arbeiten, was er aber schwerlich verweigern kann wenn er vorher selbst abgelehnt hat. Für die zeit bis sich ein AG findet indem man in der EZ arbeiten kann, kann man auch, sofern Kinderbetreuung vorhanden, auch anteilig ALG1 bekommen. ALG1 würde aber mit 0 € für das EG gerechnet werden. Risikoschwangerschaft bedeutet nicht das man ein BV bekommt. Wegen Alter schon mal gar nicht und medizinische Vorgeschichte ist eher eine Begründung für eine AU wie für ein BV. Für ein BV wäre eh eine Kinderbetreuung Voraussetzung, ohne die gibt es das nicht.


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