Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Gissi

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Guten Tag, Mein Mann hat eine neue Stelle bekommen und fängt ab 01.07.2022 an. Sein alte Stelle KANN man nur zum Quartalsende, 30.6. kündigen, somit musste er seine Elternzeit kürzen: erst waren die 2 Monate 25.5.-24.7.22, jetzt leider nur 1 Monat vom 25.5.-24.6.22. er konnte bei seiner neuen Stelle nicht direkt mit Elternzeit einsteigen, wegen anstehender Projekte. Natürlich hat nun die Elterngeldstelle das EG abgelehnt. Wahrscheinlich hoffnungslos, aber hat man trotz dieser Gegebenheiten kein Recht auf EG? Kündigen zum Quartal lässt sich ja leider nicht ändern… Vielen Dank für ihre Arbeit in diesem Forum und liebe Grüße Gissi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anspruch auf EG hat man, wenn man mind. zwei volle Lebensmonate EZ hatte. Härtefälle gibt es nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. wenn er nicht beide monate nimmt, muss er den einen zurückzahlen. wie alt ist das kind? er könnte noch ez melden wenn das nicht über den 14. monat läuft.


Bone

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Kündigung zum Quartalsende spielt keine Rolle wenn er zum Ende der EZ kündigt. Dann gilt, das was im Vertrag steht, nicht. Blöde ist, daß er einen neuen AG hat bei dem er zu. 1.07. anfängt. Er kann aber mit dem neuen AG sprechen ob er dann nur 32 Std arbeitet, dann könnte er EG plus beziehen und damit den 2ten Monat EG erfüllen. Noch besser, er redet.mit dem alten AG ob er die EZ vorziehen kann und seine 2 Monate ab dem 25.04 nimmt. Dein Mann hätte die EZ und EG nennen können und dann erst am 01.08 bei der neuen Arbeit anfangen können. Dann hätte er zum 24.07. kündigen können. 3 Monate vorher. So wäre es perfekt gewesen.


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