Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Hallo! Unsere Zwillinge sind im August geboren. Für meinen Sohn habe ich das volle Elterngeld bekommen und für den 2. Zwilling den Mehrlingsbonus. Ich werde bis August 2014 für den 1. Zwilling Elterngeld beziehen und dann wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Jetzt habe ich Antrag auf Überprüfung gestellt. Die wollen nun wissen, welche Monate ich für den 2. Zwilling beantragen will. Ich denke, dass ich da die Monate wie bei meinem Sohn angeben werde. Ist das so richtig? LG H.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können für den zweiten Zwilling die Partnermonate nehmen. Nutzt ein Elternteil monatlich das Elterngeld gleichzeitig für zwei oder mehrere Mehrlingskinder, werden die Elterngeldbeträge nicht für alle Mehrlingskinder in voller Höhe gezahlt. Sondern: Nur das Elterngeld für das älteste Kind wird in voller Höhe gezahlt - und dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder angerechnet. Vom Elterngeld für ein jüngeres Mehrlingskind bleibt aber immer ein Betrag von der Anrechnung frei: Bei Zwillingen bleiben zweimal 300 Euro, bei Drillingen dreimal 300 Euro, bei Vierlingen viermal 300 Euro und so weiter anrechnungsfrei. (In "Beispiel 1" bei den weiterführenden Informationen ist dieser Punkt erläutert.) Nutzt ein Elternteil das Elterngeld im Monat nur für eines der Kinder, erhält er für dieses Kind in voller Höhe den einkommensabhängigen Elternbetrag plus die Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für die weiteren Kinder. Für das andere Kind beziehungsweise die anderen Kinder kann in dem Monat der andere Elternteil das Elterngeld parallel erhalten. Auch bei Mehrlingsgeburten können Eltern das Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate ihrer Kinder beziehen. Im Grundsatz haben beide Eltern gemeinsam zwölf Monatsbeträge an Elterngeld für jedes ihrer Mehrlingskinder. Pro Kind können noch die zwei zusätzlichen Partnermonate dazukommen. Die Eltern haben dann gemeinsam statt zwölf also 14 Elterngeld-Monatsbeträge für jedes ihrer neugeborenen Kinder. Diese Monatsbeträge können Mutter und Vater untereinander aufteilen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monatsbeträge erhalten. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Schau mal auf den Seiten des Familienministeriums. Wenn du dort nach "Zwillinge" suchst, dann kommst du auf eine gut erklärte Seite, die unten Beispiele aufführt. Ich mein dort steht, für Zwilling B kannst du nochmal die Monate 1-12 nehmen. Gruß Sabine


luvi

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Hallo, lies mal im Mehrlingsforum. Dort steht, dass es finanziell günstiger ist, wenn Du für Zwilling 2 die Monate 13 und 14 nimmst und vorher z.B. 1-10, denn für 13 und 14 bekommst Du das aus dem Arbeitsentgelt berechnete EG, sonst den Grundbetrag 300 + 300. Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden. LG Luvi


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