Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

yvi2311

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist im August geboren, ich nehme 12 Monate Elternzeit/Elterngeld. Kann mein Mann anschließend auch nur 3 oder 4 Wochen Elternzeit nehmen und für diese Zeit Elterngeld bekommen oder muss er die vollen 2 Monate daheim bleiben? (Wir bekommen im August noch keinen Platz in der Kita und da müssen wir nach meiner Elternzeit noch ein paar Wochen überbrücken, eigentlich wollte mein Mann keine Elternzeit nehmen)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, EZ muss man mind 2 Mo. nehmen. Aber er kann vllt. die Arbeitszeit auf 30 Std/ Wo reduzieren u ist in EZ u bekommt trotzdem EG Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Das Elterngeldgesetz verlangt 2 Lebensmonate - Sorry! Ohne Elterngeld könnt ihr die Elternzeit recht flexibel einsetzen. Du könntest verlängern, um Tage, Wochen, Monate. Oder dein Mann könnte (ich mein, Minimum sind 2) Wochen oder Monate Elternzeit nehmen. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie lange kann ich Elternzeit in Anspruch nehmen? Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Sie ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren frei wählen. Wenn Sie die Elternzeit direkt zu Beginn in Anspruch nehmen wollen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, brauchen Sie dafür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ich denke damit ist es beantwortet. grüßle lukili77


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, EZ muss man mind 2 Mo. nehmen. Aber er kann vllt. die Arbeitszeit auf 30 Std/ Wo reduzieren u ist in EZ u bekommt trotzdem EG Liebe Grüsse, NB


Clea

Beitrag melden

Also wenn ihr überbrücken müsst, dann würde ich doch zwei Jahre EZ beantragen und sobald du eine Betreuung hast in TZ im Rahmen der Elternzeit arbeiten gehen. Du darfst ja zw. 15 u. 30 Std. arbeiten und trotzdem in EZ sein. Wenn du aber nur ein JAhr EZ beantragt hast, dann hast du keinen Anspruch mehr auf des zweite Jahr!


IngoAC

Beitrag melden

Moin, ihr könnt auch parallel Eltengeld beziehen z.B. du den 1-12 Monat und den Mann denn 11. und 12 oder 12. und 13. Monat oder die 2 Monate so legen wie es euch passt, solange Ihr innerhalb der 14 Monate bleibt. LG Ingo


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...