Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Mutter von Zwillingen im Januar 09 geworden. Ich stand vor der Schwangerschaft im Arbeitsverhältnis. Elternzeit habe ich 3 Jahre angezeigt. 1 Jahr nach der Geburt erhalte ich ja Elterngeld. Was ist denn danach? Woher bekomme ich dann Geld? Arbeiten kann ich erstmal nicht mehr.... Vielen Dank für die Antwort Sabrina
Mitglied inaktiv
bist du alleinerziehend?
Mitglied inaktiv
Nein ich bin verheiratet. Mein Mann ist aber zur Zeit am studieren... also bekommt er nur BaföG und ich halt ein Jahr Elterngeld... aber was ist danach? Ich stehe ja eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis.
Mitglied inaktiv
sorry, aber das fällt dir aber früh ein, daß ihr nach einem jahr elterngeld ohne weiteren zuschüsse dasteht.... du wirst alg2 im volksmund auch hartz4 beantragen müssen, die prüfen dann die einkommensverhältnisse. wenn das nicht greift, dann kannst du wohngeld beantragen oder den kinderzuschuss. oder du verkürzt die elternzeit, läßt die kleinen fremdbetreuen ( krippe oder tagesmutter ) und gehst wieder arbeiten. mit verlaub, ich wußte VOR der zeugung meines 2.kindes, wie wir es finanzieren und beim ersten ( ungeplanten ) kind innerhalb der ersten drei schwangerschaftsmonate...
Mitglied inaktiv
Noch einmal: Ich habe ZWILLINGE bekommen und mein Mann hat aus der ersten Beziehung einen Sohn, den wir zur Hälfte bei uns seit kurzem haben. Wenn Du meine Frage gut durch gelesen hättest, würdest Du auf Deine Antwort bestimmt verzichten. Ich kann nicht arbeiten gehen, da ich Zwillinge habe. Ich werde meine Kinder auch nicht "abschieben" in eine Krippe oder ähnliches. Mag sein, dass Du Deine Kinder auf Bestellung gezeugt hast. Der liebe Gott hat uns nunmal Zwillinge gegeben. Das war nicht geplant. Hätten wir nur ein Kind bekommen, so wäre das finanziell nicht belastend. Aber mit Zwillingen kostet auch alles doppelt... Da mal drüber nachdenken
Mitglied inaktiv
und nu??? es gibt in der tat frauen mit 6 kindern, die sogar ae sind, die arbeiten gehen.... wenn DU meinst, DU kannst das nicht, dann mußt du auch selber für deinen lebensunterhalt aufkommen. auch die tatsache daß der liebe gott euch zwillinge gegeben hat ändert nicht die tatsache, daß eine schwangerschaft in der regel 40 wochen dauert und man in diesen wochen genügend zeit hat, sich zu informieren. da mal drüber nachdenken!!!
Mitglied inaktiv
vielleicht solltest DU dir mal ne brille aufsetzen, denn ich schrieb, daß mein erstes kind ungeplant war. ich war aber so gescheit, eine beratungsstelle nämlich pro familia aufzusuchen und zwar pronto nach bekanntwerden der schwangerschaft.
Mitglied inaktiv
Ich habe die letzten 12 Jahre gearbeitet. Ich habe dann mit meinem Mann beschlossen Kinder in die Welt zu setzen. Ich mache keine Kinder, um dann meine Kinder mit 1 Jahr in eine Krippe zu stecken. Wenn Du das machen kannst bitte. Ich werde auch wieder arbeiten gehen, aber erst, wenn die Zwerge 3 Jahre sind. Dann kommen sie in den Kindergarten. Aber vorher möchte ich für meine Kinder da sein. Ich habe mir gedacht, dass ich ALG 2 beantragen kann und hoffe das ich was bekomme. Ich habe schließlich auch die letzen 12 Jahre eingezahlt. Also steht mir auch das zu. Ganz einfach. Bei ProFamilia waren wir auch. Haben allerdings keine Unterstützung erhalten, da ich ja "so viel" verdiene. Mein Mann und ich werden auf jeden Fall unsere Kinder nicht abschieben. Dann bekomme ich lieber Unterstützung vom Staat.
Mitglied inaktiv
ist ja alles klar, dann verstehe ich deine frage aber auch nicht, wenn du weißt, daß du alg2 beantragen mußt. (im übrigen habe ich auch 10 monate von- damals noch- sozialhilfe gelebt. aber lieber habe ich mein kind zur oma "abgschoben" und habe meinen lebensunterhalt selbst verdient, als vor einem amt die hosen runterzulassen). dein mann könnte ja evtl auch daheimbleiben oder geht das nicht als student? kann sein, daß ich mir das in der theorie zu leicht vorstelle. trotzdem will es mir nicht in den kopf, wie man kinder planen kann, wenn man dann auf alg2 angewiesen ist, aber das ist nicht meine geschichte, ich finanzier das ja nur mit.
Mitglied inaktiv
Wie gesagt, ich kann arbeiten gehen. Ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis. Aber ich gehe nicht nach einem Jahr wieder arbeiten. Dann ist es auch so, dass mein Arbeitgeber aufgekauft worden ist und wohl Ende des Jahres 2009 die Firma zu macht. Was mach ich dann?? Ich kann die Kinder auch nicht zur Oma oder so abschieben, da beide Omas selber arbeiten. Ich habe keinen, wo ich die Kinder hin tuen kann. Mein Mann könnte auch zu Hause bleiben, aber ich will keinen Tag von meinen Kindern verpassen. Die ersten Jahre sind die wichtigsten. Da fangen sie an zu laufen, zu reden etc. Das möchte ich mit erleben und nicht von irgendwelchen Leuten erzählt bekommen. Ich habe Dich dann damals auch mit finanziert. Aber das war wahrscheinlich auch bei dir so, weil es nicht anders ging. Es ist halt eine Notsituation. Wenn die Zeit kommt, gehe ich wieder arbeiten.
Mitglied inaktiv
na ja, es gibt in der tat noch krippen und auch tagesmütter, aber es ist mühsam, das zu diskutieren, denn du WILLST ja nicht, auch wenn dein mann die kinder betreut, deswegen ist es eine gewünschte situation und keine not. nochmal: mein 1.kind war kein wunschkind und ich war ae. ich mußte auch meine lebensversicherung als vemögen zurückzahlen...insofern war ich ein kleines fischerl des sozialamtes. im leben hätte ich kein 2.kind mehr bekommen, wenn ich es nicht ohne alg2 geschafft hätte, aber das ist nur meine ganz persönliche meinung. bleibt dir nur zu hoffen, daß dein mann sein studium bald beendet hat und einen gutbezahlten job findet. wenn deine firma zumacht, kannst du alg1 beantragen, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. ( kinder lernen auch nach 3 noch..... )
Mitglied inaktiv
Hallo, also wenn Du unbedingt die ganze Zeit bei Deinen Kleinen bleiben willst, ist das m.E. Dein Privatvergnügen. Es ist keine Notsituation sonders eine bewusste Entscheidung, die Du (ihr) auch finanzieren solltest. Wie wäre es, wenn Dein Mann arbeiten geht und mit dem Studium pausiert? Ansonsten hättet ihr ja auch warten können, bis er fertig ist... Trotzdem alles Gute Bobcat PS: EIne Tagesmutter ist kein Abschieben, sondern für mich die neue Form einer Großfamilie. Die heutigen Kleinfamilien sind realitiv neu und für mich nicht ideal.
Mitglied inaktiv
Alg II wird nicht durch deine Beiträge, sondern durch Steuern finanziert. Alg I wird durch die Beiträge finanziert. Also kannst du nicht sagen: Ich habe eingezahlt, dann steht mir das auch zu. Des Weiteren wird das Bafög deines Mannes auf das Alg-II angerechnet, ebenso wie das Kindergeld und das 300 eur-übersteigende Elterngeld. Wenn du vorher gut verdient hast, wird es wohl nix mit dem Hartz-IV. Außerdem wird das Amt prüfen, ob eure Wohnung evt. zu groß und/oder zu teuer ist und euch ggf. nach 6 Monaten zum Umzug zwingen. Und glaub mir, was das Amt als zu groß und zu teuer empfindet, müsst ihr noch lange nicht so empfinden. Die Maßstäbe sind sehr sehr niedrig. Außerdem verlagen die von euch sämtliche Kontoauszüge der letzten 3 Monate und ihr müsst jeden Cent erklären. Ich würde mir 1000mal überlegen, ob es mir das wert ist. Das ist schlimmer als ein Offenbarungseid. Dir bleibt echt nur zu wünschen, dass dich dein Arbeitgeber sofort am 1. Tag nach deiner Elternzeit kündigt. Denn wegen solchen Frauen wie du es bist, stellen viele Arbeitgeber nur ältere Frauen ein, die keine Kinder mehr wollen. Und die, die arbeiten wollen, haben wegen dir das Nachsehen. Unverständliche Grüße Arlett
Mitglied inaktiv
sei doch nicht so böse...die arme will doch jedes lächeln, jeden pups, jeden schritt jeden tag erleben....*ironieoff* wie ich diese phrase hasse.... wenn man das als mutter will, wegen mir, aber nicht auf kosten der anderen. madame könnte ja einen minijob machen, ebenso der studentenvater, dann wären schon mal wieder 800€ mehr im haushaltssäckel...
Mitglied inaktiv
Achja ich vergaß. Wenn ich einen 400 eur-job ausübe, sehe ich ja mein Kind tagelang nicht. Achherrje, wie konnte mir das entfallen *ebenfallsironieoff* Ich fürchte nur, die Dame macht die Rechnung ohne den Staat. Denn sie wird wohl nix bekommen oder vielleicht 20 eur. Ich würde mich an ihrer Stelle in Grund und Boden schämen und wenn ich ihr Arbeitgeber wäre, würde sie nach 3 Jahren im hohen Bogen rausfliegen. Dann kann sie von ihrem Recht Gebrauch machen und Alg-I beziehen. Ob sie dann jemals wieder einen Job bekommt, mag ich mit der Einstellung zu bezweifeln. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Ihr seid echt gruselig. Schon mal darüber nachgedacht, was Sozialstaat bedeutet? Schon mal daran gedacht, dass Sabrina gleich zwei zukünftige Rentenzahler aufziehen wird? Schon mal darüber nachgedacht, warum es 3 Jahre Elternzeit gibt? Schon mal daran gedacht, dass Frauen, die keine 3 Jahre in Elternzeit gehen, anderen Arbeitsplätze wegnehmen? Bei euch läuft echt was falsch, wenn ihr auf Mamis schimpft, die während der Elternzeit staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die wahren Schmarotzer sind ja wohl andere. Und wenn euch unser System nicht passt, könnt ihr ja auswandern, irgendwohin, wo es keine staatliche Unterstützung gibt. Aber das hier ist echt armseelig! LG Maja
Mitglied inaktiv
Danke :-) Das was Du schreibst ist echt gut... Ich will ja auch wieder arbeiten, aber ich werde nicht nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Wenn ich das gewollt hätte, hätte ich keine Kinder in die Welt gesetzt. Hast Du auch Zwillinge?
Mitglied inaktiv
schon mal daran gedacht, daß eine frau in der elternzeit weiter krankenversichert ist? kostenlos... daß der arbeitsplatz 3 jahre erhalten werden muß? ist das kein benefit eines sozialstaates??? und herzblättchen, für meine rente muß ich schon selber sorgen ( du übrigens auch ), da nutzen mir die zwillinge recht wenig.... wegen MIR kriegt kinder, wer will und kann auch 20 jahre zuhause bleiben, aber wenn er es selber finanzieren kann. der sozialstatt greift in NOTFÄLLEN!!! was die lady hier geschildert hat, ist aber keiner, sondern es ihr ganz persönlicher lebensentwurf, den nicht andere mittragen müssen oder??? möglichkeiten mit ihren oder den händen des kv an geld zu kommen hat sie genug. mir paßt im übrigen das system, ICH habe ja auch die frage nicht gestellt, wer mich weiterfinanziert..... viele grüße von der gruselvallie
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes