Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Liebe Frau Bader Unser 1. Kind kam am 21.05.2007 zur Welt. Ich mache 2 Jahre Elternzeit. Jetzt möcht wir ein 2. Kind. Wie wird das Elterngeld für das 2.Kind berechnet, wenn es noch während der Elternzeit geboren wird und wie, wenn es danach zur Welt kommt ? Vielen Dank im Voraus. Und gute Besserung. Starlet16


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es in der EZ kommt, bekommen Sie den Pauschalbetrag von 300 € + Geschwisterbonus. Ansonst 67 % vom Lohn. Liebe Grüsse, NB


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Hallo, ich bin zwar nicht Frau Bader, aber da ich am Montag erst extra diesbezüglich bei der Regierung angerufen habe, kann ich Dir helfen. Also, auch beim zweiten Kind werden die zwölf Monate vor der Geburt genommen. Hast Du aber in diesen Monaten Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen, zählen diese Monate nicht mit sondern nimmt die restlichen Monate dann von vor der Geburt des ersten Kindes. Das sind die sogenannten Schiebemonate. Bei mir ist es zum Beispiel so. Ich habe im Mai 2007 meinen kleinen Sohn bekommen und bekomme jetzt im Juli sein Geschwisterchen. Da ich auch Anspruch auf sechs Wochen Mutterschutz habe und diese in den Mai reingehen, ist meine Berechnungsgrundlage die Gleiche wie beim ersten Kind. Ich hoffe es war einigermaßen verständlich. Liebe Grüße Maimami2007


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Hallo Frau Bader, wie gesagt ich habe genau wegen diesem Thema bei der Regierung angerufen. Hier ein Auszug aus der Regierungshomepage Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit: nicht Selbständige: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. (Fallen in diesen Zeitraum Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen haben, oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.) Selbständige: Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum. (Liegt Ihnen dieser nicht vor, können Sie hilfsweise auf den Steuerbescheid des Vorjahres, Ihren Steuervorauszahlungsbescheid oder Ihre Einnahmen-/Ausgaben-/Überschuss-Rechnung oder Bilanz zurückgreifen). Darüber hinaus benötigen Sie ggf. Ihre Belege über die in diesem Zeitraum gezahlten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ich wünsche Ihnen eine gute Besserung Maimami2007


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mein söhnchen ist auch am 21.05.2007 geboren,ist ja lustig


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