Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Midi116

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Hallo,  Ich habe im März 2023 mein 1. Kind geboren, war dann auch noch angestellt bei meiner Firma, in Elternzeit mit Elterngeld. Das Elterngeld.ist im Februar 2024 ausgelaufen, ich bin gekündigt und beziehe nun ALG1. Ich bin wieder schwanger geworden, Entbindung wird im Dezember sein. Meine Frage nun: Wie berechnet sich nun mein zweites Elterngeld. Am 1. Elterngeld oder wird es am ALG1 bemessen? Habe etwas Angst das ich den Mindestsatz bekomme.. Danke und Grüße Diana 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend für das EG sind die Einkünfte der letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate mit MG und EG eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14 Lebensmonat können ausgeklammert werden. Monate mit ArbGeld I zählen mit ein und zwar mit 0 €. Liebe Grüße NB  


Neverland

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Wenn Du bis dahin nicht arbeitest - ja dann wird es wohl auf fast Mindestsatz herauslaufen. Rechne selbst, Dezember Entbindung, heißt Mutterschutz beginnt im November/Oktober. Die Monate würden ausgeklammert werden. Ab dann 12 Monate zurück. Sepember, August, Juli, Juni, Mai, April - alles Nullrunden bei ALG1. Ab dann wird ausgeklammert wegen EG für das erste Kind. Was dann an den 12 Monaten noch fehlt, wird mit Zeiten von vor dem Mutterschutz vom ersten Kind voll gemacht - davon dann etwa 67%. Aber halt mindestens 300 €.    Da Kinderbetreuung vorhanden, würde ich mir, alleine wegen EG und EZ - auf die du ohne AG keinen Anspruch hast - jetzt schleunigst irgendeinen Job suchen. Solange man noch nichts sieht. 


Ani123

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Da sie beim 1. Kind Basis-EG bezogen haben können sie nur 12 Monate davon ausklammern lassen (Mai 2023 bis Februar 2024). Anders wäre es bei EGplus gewesen (wenn es mind. bis zum 14. Lebensmonat bezogen worden wäre. Dann hätten sie 14 Monate ausklammern lassen können. Monate mit Mutterschutz (1. + 2. Kind) werden ebenfalls ausgeklammert. Berechnungszeitraum: - Wenn der Mutterschutz im November beginnt: März bis Oktober 2024 (8 Monate) + 4 Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes. - Wenn der Mutterschutz im Oktober beginnt: März bis September 2024 (7 Monate) + 5 Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes. Die 7. bzw. 8. Monate mit ALGI werden mit 0 € in die Berechnung einfließen.  Sie bekommen bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes Geschwisterbonus.  Dieser entspricht 10 Prozent vom neuen EG.


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