Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mirasch

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Hallo, ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter auf die Welt gebracht und habe ab September Elterngeld beantragt es wurde auch alles bewilligt, da ich selbständig war bis im April 2023 und durch die Schwangerschaft es beendet hatte und nirgends Anspruch hatte musste ich beim Jobcenter Leistung beantragen die von April bis September vorübergehend bewilligt wurde, ab September haben ich und mein Mann wieder gearbeitet. Meine Frage ist das Jobcenter das ist in der Meinung das wir in dem Zeitraum keinen Anspruch haben und fördert die komplette Zahlung zurück nun das liegt momentan alles beim Sozialgericht. Das Elterngeld wurde ab Oktober jeden Monat bezahlt heute habe ich von der Lbank erfahren das ab dem 15.05.2024 das Jobcenter wo ich seid September keine Leistungen erhalte und auf das Elterngeld angewiesen bin , ist das rechtlich gesehen korrekt das das Jobcenter das Geld einbehalten darf.   Vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, etwas verwirrend, ich bin nicht sicher, ob ich es verstanden habe. Allgemein: das Elterngeld wird auf Bürgergeld komplett als Einkommen angerechnet. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Verwirrend. Wieso hast Du das Elterngeld erst im September beantragt, wenn das Kind im Juli kam? Da wäre Elterngeld die vorrangige Leistung gewesen.  Was genau steht in der Begründung der Rückforderung?  


Mirasch

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Das ich noch Einnahmen von der Selbstständigkeit habe obwohl zudem Zeitpunkt die Gewerbe abgemeldet war. Ich musste mir Geld ausleihen um meine private fix Kosten zu bezahlen das, Jobcenter berechnet jede bar Einzahlung die ich von dem ausgeliehen Geld die in  klein Beträgen auf das Konto eingezahlt habe damit die monatliche Kosten abgezogen werden können.  Ich habe das Elterngeld im Juni beantragt aber könnte erst in September bestätigt werden da wir die Urkunde relativ spät bekommen haben.  


Dojii

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Also hast du im September das Elterngeld rückwirkend erhalten ab Geburt bzw. ab Ende Mutterschutz? Dann darf das Jobcenter das Geld auch rückwirkend anrechnen, die sind nämlich nur in Vorleistung getreten. 


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