Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld vs Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld vs Elternzeit

Babek1980

Guten Tag Frau Bader Kurze Frage Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit richtig ? Wenn wir nur 12 Monate Elterngeld nehmen aber 24 bzw 36 Monate Elternzeit kann ich doch nach Ablauf des 12 monatlichen Elterngeldsbezuges auch mehr als 450 Euro in Teilzeit ( nicht mehr als 30 std pro Woche ) dazu verdienen richtig ? Wir wollten nämlich erst 24 Monate 1/2 Elterngeld beantragen würden aber wenn das mit der Teilzeit über 450 eur geht nur 12 Monate Elterngeld beantragen und dann in der restlichen Elternzeit (2. und 3. Jahr) stundenweise im alten Betrieb je nach Verfügbarkeit als Aushilfe arbeiten denn meine eigentliche Stelle muss nach der Elternzeit ja zu gleichen Bedingungen wieder bereit gestellt werden und wird durch die Teilzeitbeschäftigung ja nicht angegriffen Somit wäre ich dann flexibel und dazu noch 3 Jahre Kündigungs geschützt Lg


Hallo, ja, alles richtig. Während des Bezuges von Elterngeld spielt jeglicher Verdienst eine Rolle, danach nicht mehr. Deshalb ist es sinnvoll, Basis Elterngeld zu beantragen, wenn man ab dem zweiten Lebensjahr wieder arbeiten möchte. Wichtig ist, dass der alte Arbeitgeber zustimmen, wenn Sie bei einem anderen arbeiten wollen. Liebe Grüße NB


Felica

Siehst du richtig. Sobald das EG durch ist spielt die verdiebsthöhe in der EZ keine Rolle mehr. Du darfst also soviel dazu verdienen wie du möchtest. Nur mehr wie 30 Std die Woche darfst du nicht arbeiten.


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