hrsor
Hallo! nach meinem Verständnis, wird das Elterngeld auf Basis des Bemessungszeitraum also 12 Monate vor der Geburt berechnet. Zur Info: mein Stichtag ist am 01.09.2022 Für mich (die Mutter) ist mir die ungefähre Höhe klar, da ich bis zur Geburt ungefähr dasselbe Einkommen (Werkstudentin) haben werde. Bei meinem Partner (den Vater) ist es leider anders. Er hat sein Masterstudium im März 2022 absolviert. Er hat bis dahin als Werkstudent gearbeitet, und sein damaliges Gehalt überschreitet den damalige Grundfreibeitrag (9744€). Er arbeitet aktuell seit April 2022 in einer Vollzeitanstellung. Hinsichtlich des genannten Bemessungszeitraums heißt das: 7 Monate Wekstudenttätigkeiten und 5 Monaten Vollzeitanstellung. Wieviel Elterngeld würde er in diesem Fall bekommen? Gehört die "Werkstudent-Zeit" auch dem Bemessungszeitraum? Oder würde der Zeitraum vernachlässigt? Der entsprechende Gehaltsunterschied ist hoch und wenn dieser Zeitraum doch mitbezogen werden muss, kriegt er dann wenig Geld im Vergleich zu was er aktuell bekommt. Vielen Dank für Ihre Antwort, Hrs aus Hamburg
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt (ohne Monate mit MG), egal, wie hoch der Lohn ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das wird wie bei allen berechnet. Also mit Werkstudent
Dojii
Das Gehalt der 12 Monate (Werksstudent und Vollzeit) wird addiert und durch 12 geteilt. Von diesem Durschnitt wird dann das Elterngeld berechnet. Und ja, das heißt, dass er aufgrund der Zeit als Werkstudent ein deutlich geringeres durchschnittliches Einkommen haben und dadurch weniger Elterngeld bekommen wird.
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