Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld & Vater Elternzeit

Frage: Elterngeld & Vater Elternzeit

Lavazza84

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Hallo, zum Elterngeld noch eine Frage, so richtig durchgestiegen bin ich noch nicht. Die Geburt wird voraussichtlich im April 2019 sein. D.h. ich erhalte dann noch 2 Monate mein volles Netto/Mutterschaftslohn. Der Vater plant direkt im ersten Lebensmonat Elternzeit zu nehmen. Somit wäre 1 Monat von den 10 Monaten Elterngeld weg. D.h. das Elterngeld wird ihm dann im April an ihn ausgezahlt? Von meinem Gehalt werden doch weiterhin die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, dann würde es doch Sinn machen, wenn der Vater diesen Monat als Erziehungszeit anerkannt und somit die Beiträge zur DRV ebenfalls bezahlt bekommt oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben 14 EG. Die beiden, wo Sie MG bekommen,werden Ihnen angerechnet. Die restlichen Monate können Sie frei verteilen und auch parallel beziehen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du bringst irgendwie was durcheinander. Ihr habt 14 Monate EZ, nicht 12. Es geht also ein Monat von den verbleibenden 12 Monaten ab, wenn er den ersten Monat macht. EG wird im Voraus gezahlt. Das wird aber natürlich nicht vor der Geburt gemacht, sondern dann rückwirkend gezahlt. Wann er das Geld bekommt hängt von der Bearbeitungsdauer des Antrags ab. Das kann zwischen 4 Wochen und 4 Monaten sein. Man kann zwar die Ansprüche zur Erziehungszeit abtreten, das wirst du aber nicht ständig ändern können. Zumal nach dem einen Monat ja eh du dann wieder das Kind überwiegend betreust und deinem Mann der Zuschuss rein gar nichts nützt. Wenn ihm der eine Monat echt SO wichtig ist - bzw. die zwei, denn er muss ja eh zwei machen für EG und nicht nur einen - dann zahlt er halt die zwei Monate freiwillig ein. Hat mein Mann in den 13 Monaten EZ beim kleinen auch gemacht. Das sichert zumindest die Rentenmonate, auch wenn es finanziell bei euch bei zwei Monaten sich vermutlich so gut wie gar nicht auf die Rentenhöhe auswirken wird. Wenn dein Mann nicht vor hat deutlich länger als einen Monat in EZ zu bleiben und du nicht schon bald nach der Geburt wieder arbeitest und deutlich über dem Durchschnitt verdienst ist es unsinnig an der Erziehungszeit irgendwas "rumzupfuschen" und sie dir wegzunehmen. Hier ein paar Infos zu Beispielen, wo und wann eine Aufteilung Sinn machen kann. https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/352/article/28160.html LG Lilly


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