Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich erwarte Anf. März ein Baby. Bis dahin werde ich genau 1 Jahr in meinem Vertrag (halbe Stelle BAT IIa, von 03/2006 bis 02/2008 befristet) gearbeitet haben. Nach der Geburt möchte ich bis Vertragsende in Elternzeit gehen. Meine Fragen: 1. wie viel Elterngeld steht mir zu? 2. Habe ich 2007 Urlaubsanspruch (habe pro Jahr 26 Tage)? Wann dürfte ich den nehmen, vor/nach der Geburt? 3. Bekomme ich während der Muschu-Frist mein volles Gehalt? (sorry, bin Berufsanfänger und weiß sowas (noch) nicht ;-)) Vielen Dank für Ihre Hilfe! Juli
Hallo, Eg wie alle auch 67 % vom Gehalt, Urlaubsanspruch anteilig bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet, kann (mit Rücksicht auf Betrieb) auch nach Geburt vor EU genommen werden. Im Mutterschutz bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Gehaltes. Gruß, NB
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Hallo zusammen, ich (Vater) werde u. a. die ersten drei Lebensmonate 100% Elternzeit nehmen, mit dem Tag der Geburt. Um sicher bei der Geburt dabei sein zu können, möchte ich 1 Woche vor und nach dem errechneten Geburtstermin Urlaub nehmen. Ich kann nicht herausfinden, ob der bewilligte Urlaub automatisch in Elternzeit umgewandelt wird, wenn die ...
Sehr geehrte Frau Bader, kurz zu unserem Sachverhalt: Im August 2019 erfuhren mein Mann und ich, dass wir ein Kind erwarten werden. So schnell es uns möglich war wechselten wir noch im August die Steuerklassen und ab September 2019 war mein Mann in StKl 5 und ich in StKl 3. Nachdem mein AG von meiner Schwangerschaft erfuhr, schickte er mich i ...
Guten Tag, ich erhalte Elterngeld Plus noch bis (incl.) Juni 2020, meine Elternzeit endet aber erst Anfang Oktober 2020, d.h. ich werde in den Monaten Juli - September kein Einkommen haben. Mein Arbeitgeber hat mir nun vorgeschlagen, bereits ab September wieder zu "arbeiten", allerdings komplett als Urlaub und sozusagen abgeltend, weil ich noch ...
Guten Tag Frau Bader! Ich bekomme ab Mai Elterngeld. Nun möchte meine Chefin mir meinen Resturlaub von 2019 gerne im gleichen Monat ausbezahlen. Wird dieser dann auf das Elterngeld angerechnet? Ich habe ein Urteil vom BSG gelesen, laut dem Einmalzahlungen nicht angerechnet werden dürfen. Gilt dies dann auch für die einmalige Auszahlung des Restu ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich wenige Tage vor Beginn des Mutterschutzes und setze mich nun mit den Planungen meiner Elternzeit auseinander. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft (von Anfang Februar an) konnte ich meine gesamten Urlaubstage für 2020 nicht antreten. Bin 75% beschäftigte Intensivkrankenschwester. Nun p ...
Moin, ich finde widersprüchliche Aussagen, deshalb frage ich nun einfach mal selbst: Folgendes Szenario: Kind wird am 7.12.2020 geboren, die 8 wöchige Mutterschutzfrist geht bis zum 01.02.21. Kann ich danach meinen Resturlaub (entspricht in etwa einem Monat) nehmen und erst ab 01.03.21 mit Elternzeit und ab 07.03.21 mit Elterngeld starten ...
Guten Morgen Frau Bader, wir überlegen uns grade unsere Optionen. Sicher ist, dass wir beide zu einem gewissen Studenanteil auch nach der Geburt arbeiten werden (müssen). Im Moment gehe ich davon aus, dass sich für uns Elterngeld plus gut rechnet. Das würde bedeuten, dass ich direkt nach dem Mutterschutz teilzeit zurück in die Arbeit gehe. ...
Liebe Frau Bader, ich plane, nach meinem Mutterschutz zunächst meinen Resturlaub (20 Tage) zu nehmen, sodass ich ca. einen Monat noch volles Gehalt bekomme, bevor ich dann in Elternzeit gehe und Elterngeld Plus beziehen möchte. Nach meinem Verständnis dürfte dies nicht dazu führen, dass Elterngeld "verschenkt" wird, da man ElternGeldplus bis ...
Liebe Frau Bader, wie von Ihnen gewünscht stelle ich meine Frage nochmal neu mit den konkreten Daten. Ich plane meine Elternzeit und Resturlaub wie folgt zu nehmen: Geburt war am 25.07. Mutterschutz bis 19.09. Erste Elternzeit: 20.09. - 24.09. Gehaltsbezug und Urlaub: 25.09. bis 24.10. (3. Lebensmonat) Zweite Elternzeit und Elterngeld ...
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