caro.zeh
Moin, ich finde widersprüchliche Aussagen, deshalb frage ich nun einfach mal selbst: Folgendes Szenario: Kind wird am 7.12.2020 geboren, die 8 wöchige Mutterschutzfrist geht bis zum 01.02.21. Kann ich danach meinen Resturlaub (entspricht in etwa einem Monat) nehmen und erst ab 01.03.21 mit Elternzeit und ab 07.03.21 mit Elterngeld starten? Laut Elterngeldrechner kann ich im 3.LM des Kindes pausieren und meine 10 Monate Rest Basiselterngeld dann einfach bis zum 13. LM nehmen, mein Mann würde LM 13 und 14 nehmen, so haben wir am Ende einen Monat gemeinsam. Geht das? Oder wird mir im 3. Lebensmonat mein normales Gehalt (ich würde ja Urlaub beantragen) angerechnet? lg, carozeh
Hallo, Sie können es in den ersten 12 Monate nehmen. Die Monate mit MG werden angerechnet, § 4 BEEG. Wenn Sie also nach dem Mutterschutz Urlaub nehmen, verschenken Sie EG Liebe Grüße NB
Felica
Kann man machen. Setzt aber in pünktliches Kind voraus, taggenaue Berechnungen, sehr viel Resturlaub und bedeutet fast immer Verluste beim EG. Das wird nämlich nur nach Lebensmonaten bezahlt. Davon ab, 8 Wochen mutterschutz sind keine 2 Lebensmonate. Wenn dein Kind also wirklich am 7.12ten geboren wird, beginnt der 3te Lebensmonat ab dem 7.2ten. Dir werden so oder so die beiden ersten Monate beim EG abgezogen und mit dem Mutterschutz verrechnet. Was bedeutet, du bekommst vom 7.12-1.02 mutterschaftsgeld, vom 2.02ten an dann EG. Nur in dem Falle wird EG taggenau angerechnet und nicht in ganzen Lebensmonaten. Geht der Mutterschutz länger, weil Kind erst am 15ten geboren wird, rutscht du mit dem mutterschutz in den 3ten lebensmonat. Den weniger als 8 Wochen Mutterschutz geht nach Geburt nicht. Kommt das Kind später, verlängert sich der vorgeburtliche Mutterschutz entsprechend. Die Differenz welche da entsteht muss AG und KK nach der Geburt erstatten und das wird der EG-Kasse auch mitgeteilt. Da kaum ein Kind pünktlich kommt, ist das extrem gefährlich mit Redturlaub zwischen Mutterschutz und EZ zu planen. Ausserdem, ein Aspekt den du jetzt sicherlich nicht auf dem Schirm hast, gerade wenn du irgendwann wieder arbeitest wirst du dankbar um jeden Tag Urlaub sein den du da dann noch nutzen kannst. Zum einen weil es mit de Eingewöhnung nicht so klappt, weil Kind öfters krank, usw. Der Urlaub bleibt dir ja erhalten bis zum Ende des Folgejahres in dem deine EZ endet. Er verfällt also nicht. Du wirst eh wahrscheinlich schon Schwierigkeiten bekommen für Januar einen betreuungsplatz zu finden, den die meisten Einrichtungen nehmen nur im August neue Kinder an also plane die EZ großzügig. Und erhalte die Urlaub solange es geht
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