Schwesternherz
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich wenige Tage vor Beginn des Mutterschutzes und setze mich nun mit den Planungen meiner Elternzeit auseinander. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft (von Anfang Februar an) konnte ich meine gesamten Urlaubstage für 2020 nicht antreten. Bin 75% beschäftigte Intensivkrankenschwester. Nun plane ich, ab dem 11. Lebensmonat (August 2021,davor Basiselterngeld) mit ElterngeldPlus wieder mit 19,25 Wochenstunden zu arbeiten. Meiner Stationsleitung ist es ganz recht, wie auch bei meinem ersten Kind, wenn ich den Urlaub, den ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte, zu Beginn der Wiederaufnahme der Teilzeitarbeit ab August nächsten Jahres nehmen könnte, damit die Wiedereingliederung danach reibungsloser verläuft und nicht durch Urlaub unterbrochen wird. Bei meinem ersten Kind hatte ich nur 12 Monate Basiselterngeld geplant, den Urlaub vom Vorjahr dann direkt an die Elternzeit drangehängt. Nun meine Fragen: Ist es möglich, während den ElterngeldPlus Monaten den Resturlaubsanspruch von den 30 Arbeitstagen von 2020 am Stück zu nehmen? Wenn ja, wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Muss ich der Elterngeldstelle einen Nachweis über den geplanten Urlaub einreichen? Vielen Dank für die Hilfe
Hallo, es wäre besser, wenn Sie 12 Mo Basis-EG nehmen, dann den Urlaub und dann in TZ arbeiten. Denn VZ-Urlaub sollte auch in VZ abgegolten werden. Ansonsten muss man ihn während der TZ im Dreisatz in TZ-Urlaub umrechnen. Möglöich ist das, je nach dem, wie viele Stunden Sie am Tag arbeiten. Denn man kann schlecht einen Tag VZ mit 8 Std in einen TZ-Tag mit 6 Std umrechnen. Liebe Grüße NB
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