dana88
Hallo, das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird ja zum Elterngeld angerechnet. Ich bin unverheirateten aber nicht alleinerziehend. Und möchte das erste Jahr komplett NICHT arbeiten gehen. Im 2. Jahr Elternzeit auf 450 Euro Basis. 1.Wenn mein Baby dieses Jahr noch geboren wird, muss ich dann das ganze Einkommen aus dem Jahr 2017 mit einem höheren Steuersatz nachversteuern? 2. Und für 2018, nehmen wir an das Kind kommt im Dezember (durch Komplikationen ungewiss wann), dann hätte ich von Dezember bis November Basiselterngeld. Macht es Sinn, die letzten 2 Basiselterngeld Monat (Oktober/November) in Elterngeld Plus (Oktober-Januar) zu splitten um für 2018 komplett keine Steuern zu bezahlen? 3. Oder macht das keinen Sinn, da ich auch sonst noch durch den Elterngeld Plus Bezug im Januar für 2019 komplett mehr Steuern bezahlen muss? Vielen Dank! Liebe Grüße
Hallo, ich bin kein Steuerberater. 1. Ich glaube nicht, dass dies einen großen Unterschied macht 2. Nein 3. Auch das wird keinen großen Unterschied machen Liebe Grüße NB
Tini_79
Ein oder zwei Monate werden doch kaum Auswirkungen auf den Steuersatz haben. Und da dein Baby zum Jahresende kommt, hat der AG ja bisher tendenziell zu viel Steuern abgeführt, du solltest also für 2017 etwas zurück bekommen. Der erhöhte Steuersatz wird ja nur auf das zu versteuernde Einkommen angewandt, nicht auf dein ganzes Einkommen, also ja nicht auf Mutterschafts- und EG.
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