Mitglied inaktiv
Ist es wirklich so, dass ein Minijob während der Elternzeit bei der Berechnung mit angerechnet wird? wird es von dem zu berechnenden Ausgangsbetrag (Gesamtnettolohn der letzten 12 Monate) abgezogen? Bp: ursprünglich Nettolohn 1250 € (850 € + 400€ aus Minijob) - ohne Minijob während der EZ bekäme man 67%, dass heisst 786€ Mit Minijob (400€) während EZ. bekäme man lediglich 518€ Elterngeld - also gekürzt; 518€ + 400€ Minijob - nur 918€ Ergebnis: statt 400€ verdient man nur 132€ dazu?????? Man schuftet und kriegt nur etwa 33% raus?????? Es ist doch schon fast 1€ Job!!! Gibt es dafür eine Lösung, damit etwas besseres herausbekommt, oder soll man eigentlich lieber zu Hause bleiben?
Hallo, rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du den Minijob weitermachst bekommst du nur 67 % von der 850 € - mußt du dir überlegen, ob sich das für dich lohnt.
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