Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage und zwar, ich entbinde im März nächstes Jahr und direkt nach der Mutterschutz gehe ich in die Elternzeit.
Ist es möglich, dass ich Elterngeld (volles Elterngeld) für 1 Jahr und die Elternzeit für 2 Jahre beantragen kann?
Schöne Grüße
Karolina
von
Karolcia2a
am 23.10.2020, 18:04
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Elterngeld und Elternzeit
Hallo,
na klar, das ist standart.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2020
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
Ja
von
Felica
am 23.10.2020, 18:32
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Elterngeld und Elternzeit
elterngeld und elternzeit laufen völlig unabhängig. du hast das recht auf drei jahre elternzeit. du musst sich so oder so für die ersten beiden jahre festlegen beim einreichen der eltenrzeit.wenn du zwei jahre nimmst, enden diese einen tag vor dem 2. geburtstag des kindes. beginnen tun sie entweder mit tag der geburt oder einen tag nach dem nachbeburtlichen mutterschutz. so, wie dein AG die meldung möchte. wäre beides richtig. die ersten beiden monate zählen als mutterschutz und du hast an sich dann nur 22 monate elternzeit. also insgesamt 24 monate zuahuse. das 3. jahr kannst du aufheben und später nehmen. oder direkt dranhängen und in dieser zeit eine teilzeit arbeiten. vorteil hier, kündigungsschutz und dein alter vertrag bliebe stehen.
von
mellomania
am 23.10.2020, 19:48
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Elterngeld und Elternzeit
Hast du einen neuen Arbeitsvertrag bekommen?
von
Himbeere2008
am 23.10.2020, 22:08
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
Ich bekomme unbefristeten Vertrag. Mein Arbeitgeber will mich behalten und wartet auf mich 2 Jahre.
von
Karolcia2a
am 24.10.2020, 06:38
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Elterngeld und Elternzeit
Toll das dein Chef jetzt schon verlängert hat.
Kannst du so machen, 2 Jahre Elternzeit melden und im ersten Jahr Elterngeld beziehen.
Mitglied inaktiv - 24.10.2020, 08:55