Frage: Elterngeld und Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage und zwar, ich entbinde im März nächstes Jahr und direkt nach der Mutterschutz gehe ich in die Elternzeit. Ist es möglich, dass ich Elterngeld (volles Elterngeld) für 1 Jahr und die Elternzeit für 2 Jahre beantragen kann? Schöne Grüße Karolina

von Karolcia2a am 23.10.2020, 18:04



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Hallo, na klar, das ist standart. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2020



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Ja

von Felica am 23.10.2020, 18:32



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

elterngeld und elternzeit laufen völlig unabhängig. du hast das recht auf drei jahre elternzeit. du musst sich so oder so für die ersten beiden jahre festlegen beim einreichen der eltenrzeit.wenn du zwei jahre nimmst, enden diese einen tag vor dem 2. geburtstag des kindes. beginnen tun sie entweder mit tag der geburt oder einen tag nach dem nachbeburtlichen mutterschutz. so, wie dein AG die meldung möchte. wäre beides richtig. die ersten beiden monate zählen als mutterschutz und du hast an sich dann nur 22 monate elternzeit. also insgesamt 24 monate zuahuse. das 3. jahr kannst du aufheben und später nehmen. oder direkt dranhängen und in dieser zeit eine teilzeit arbeiten. vorteil hier, kündigungsschutz und dein alter vertrag bliebe stehen.

von mellomania am 23.10.2020, 19:48



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Hast du einen neuen Arbeitsvertrag bekommen?

von Himbeere2008 am 23.10.2020, 22:08



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Ich bekomme unbefristeten Vertrag. Mein Arbeitgeber will mich behalten und wartet auf mich 2 Jahre.

von Karolcia2a am 24.10.2020, 06:38



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Toll das dein Chef jetzt schon verlängert hat. Kannst du so machen, 2 Jahre Elternzeit melden und im ersten Jahr Elterngeld beziehen.

Mitglied inaktiv - 24.10.2020, 08:55



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